Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Die vorliegende 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 14.03.2017 unter der Vorlagennummer 48/2017 den
Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mehrheitlich gefasst.
Zielstellung ist es, im Sinne der
Nachverdichtung auf dem Flurstück 1176 die Möglichkeit einer
rückwärtigen Bebauung zu schaffen. Hierfür wird die Ausweisung eines
zusätzlichen Baufensters festgesetzt. Für eine ausreichende verkehrliche
Erschließung des rückwärtigen Bereiches wird zudem ein vier Meter breiter Streifen
des gemeindeeignen Flurstücks 1325 (Spielplatz) an die Eigentümer des
benachbarten Flurstücks 1176/1326 verkauft.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes endet am 06.11.2017. Alle Stellungnahmen die bis zur Verteilung
der Ausschussunterlagen nicht aufgenommen werden könnten, werden nachträglich
als Tischvorlage in der Ausschusssitzung verteilt. Es ist davon auszugehen,
dass keine relevanten Stellungnahmen eingehen, die das Bebauungsplanverfahren
und den angestrebten Satzungsbeschluss stoppen bzw. negativ beeinflussen.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage 6. Änderung des B-Plans Nr. 68 (liegt derzeit noch nicht vor)
Anlage 2: 6. Änderung des B-Plans Nr. 68
Anlage 3: Begründung zur 6. Änderung des B-Plans Nr. 68