Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Stiftsgärten"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
169/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 unter der Vorlagennummer 48/2017 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Stiftsgärten“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mehrheitlich gefasst.

Zielstellung ist es, im Sinne der Nachverdichtung auf dem Flurstück 1176 die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung zu schaffen. Hierfür wird die Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters festgesetzt. Für eine ausreichende verkehrliche Erschließung des rückwärtigen Bereiches wird zudem ein vier Meter breiter Streifen des gemeindeeignen Flurstücks 1325 (Spielplatz) an die Eigentümer des benachbarten Flurstücks 1176/1326 verkauft.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes endet am 06.11.2017. Alle Stellungnahmen die bis zur Verteilung der Ausschussunterlagen nicht aufgenommen werden könnten, werden nachträglich als Tischvorlage in der Ausschusssitzung verteilt. Es ist davon auszugehen, dass keine relevanten Stellungnahmen eingehen, die das Bebauungsplanverfahren und den angestrebten Satzungsbeschluss stoppen bzw. negativ beeinflussen.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage 6. Änderung des B-Plans Nr. 68 (liegt derzeit noch nicht vor)

Anlage 2: 6. Änderung des B-Plans Nr. 68

Anlage 3: Begründung zur 6. Änderung des B-Plans Nr. 68