Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018
Vorlage
168/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderung wird entsprechend der Anlage beschlossen

 


Sachverhalt:

Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2018

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 ergibt sich aus der Anlage 1. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich; aus der Anlage 3 die Aufteilung auf die Sachkonten.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.                       Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Werden die derzeitig tatsächlich gereinigten Kehrkilometer mit den vertraglich festgelegten Kostenpunkten hochgerechnet, sind für 2018 für den Unternehmer 235.334,40 € zu veranschlagen.

Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. ALBA 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2018 werden 164 Kehrkilometer kalkuliert. Es wird in diesem Jahr die Feldstiege in Darup neu zu den Straßen hinzukommen.

 

2.                       Kosten für den Winterdienst

a)            Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € zugrunde gelegt.

 

b)  Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

·       Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.

·       Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzu gezogen.

 

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2018 werden wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

c)  Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2018 wird dieser Betrag übernommen.

 

d)    Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Beschäftigten für den Bereich Straßenreinigung.

Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.

 

e)    Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken.

Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

f)     Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

 

Berücksichtigte Kostenüberdeckung aus 2015         3.638,04 €

                                                aus 2016       23.777,18 €

                                                gesamt:        27.415,22 €

 

In der Kalkulation 2018 werden 27.415,22 € als Ertrag berücksichtigt.

Die Kostenüberdeckungen aus 2015 und 2016 sind damit ausgeglichen. Nach der Entnahme ist der Sonderposten ausgeglichen (auf 0).

 

g)    Jahresgebühr 2018 = 1,56 €

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Frontmeter von 1,56 € im Jahr 2017 für das Jahr 2018 gehalten.

 

B)   Satzungsänderung

Das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2018 um die Straße Feldstiege ergänzt. In der Anlage 4 ist das komplette Straßenverzeichnis beigefügt.

 

Verfasst:                                              Fachbereichsleitung

gez. Frau Warmeling                              gez. Herr Westebbe

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation

 


Anlagen:

Anlagen:

1.    Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2018

2.    Mengenentwicklung

3.    Sachkonten

4.    Anlage zu § 1 Abs. 1 der Satzung – komplettes Straßenverzeichnis