Betreff
Sanierung Industriestraße, Appelhülsen
Vorlage
148/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Planung zur Sanierung der Industriestraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf 3 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.


Sachverhalt:

Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen der Industriestraße erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte Zustand der Fahrbahn bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Der Baustart ist für Frühjahr/Sommer 2018 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 10 Monaten gerechnet. Hierbei muss eine Zuwegung der ansässigen Unternehmen sichergestellt werden.

Mit der Planung ist das Büro Gnegel, Sendenhorst beauftragt worden.

Da auch der Kanal erneuerungsbedürftig ist, sollen die Straßenbau- und Kanalbaumaßnahme gebündelt werden. Kosten für Aufbruch, Erneuerung der Kanäle und Wiederverschluss werden hierbei über das Abwasserwerk (Gemeindewerke) abgerechnet. Die Beratung über die Kanalbaumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans im Betriebsausschuss.

Die Gemeindewerke haben bereits ein Gutachten zur Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben (Die Ergebnisse lagen bei Erstellung noch nicht vor). Aus dem befindlichen Schadensbild ist jedoch bereits jetzt deutlich zur erkennen, dass eine Erneuerung sämtliche Tragschichten unter den Fahrbahnflächen erforderlich wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Gemeinde von einer Beteiligung der Anlieger an den Kosten der Sanierung aus (sog. KAG-Beiträge).

 

1. Umfang der Maßnahme

Das Vorhaben Sanierung Industriestraße erstreckt sich von der Einmündung Bahnhofstraße bis zum Brückenbauwerk (s. Anlage 1).

Die hier geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung der gesamten Oberfläche der Fahrbahn und des Gehweges, als auch des Unterbaus (Tragschichten).

 

2. Auswahl der Varianten

- Variante 1 (s. Anlage 1)

Neuaufbau (Tragschichten, Pflaster, Rinne, Asphalt usw.) aller bisherigen befestigten Flächen. Entfernen des vorhandenen Heckenstreifens. Neudimensionierung des Fußweges und der Fahrbahn. Auf der südöstlichen Seite wird ein zusätzlicher Gehweg angelegt. Anpassung des Aufbaus an die vorhandene Belastung. Die Fahrbahn wird hierbei so dimensioniert, dass LKW´s kurzzeitig behinderungsfrei halten können.

 

Grobkostenschätzung: 490.000 € (brutto)

 

- Variante 2 (s. Anlage 2)

Sanierungsumfang s. Variante 1. Der Gehweg auf der südöstlichen Seite wird nicht ausgeführt.

 

Grobkostenschätzung: 484.000 € (brutto)

 

- Variante 3 (s. Anlage 3)

Sanierungsumfang s. Variante 1. Zusätzlich werden Stellplätze für PKW´s neben der Fahrbahn geschaffen.

 

Grobkostenschätzung: 535.000 € (brutto)

 

Bei den Grobkostenschätzungen konnte noch keine Baugrunduntersuchung berücksichtigt werden. Die Kosten für die Kanalerneuerung, welche über das Abwasserwerk abgerechnet werden, sind hierbei nicht inbegriffen.

 

3. Vorzugsvariante

Grundsätzlich sind alle Variante geeignet. Die Verwaltung schlägt jedoch Variante 3 vor. Diese lehnt sich an die Gestaltung im Gewerbegebiet Beisenbusch an. Hier hat sich die Gestaltung mit Fußweg und öffentlichen Stellplätzen auf der anderen Straßenseite bewährt. Zudem herrscht auch ein Bereich Industriestraße ein gewisser Parkdruck für Besucherverkehre, so dass die Herstellung von Parkflächen trotz der Mehrkosten gerechtfertigt ist.

 

4. Weiteres Vorgehen

Mit positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Die Vergabe der Leistungen kann frühestens mit Vorliegen des Haushaltes im April 2018 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann zeitnah erfolgen.

Frühzeitig sollen auch bei dieser Maßnahme Einzelgespräche mit den betroffenen Anliegern geführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 535.000 € (brutto).

Aufgrund des Umfangs der Maßnahme ist mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zu rechnen. Die konkrete Abrechnungsform und die Höhe der KAG-Beiträge sind erst mit weiterem Planungsfortschritt zu benennen. Mit der Ermittlung und Abrechnung wird ein externes Büro beauftragt.


Anlagen:

Anlage 1        Entwurfsplanung Variante 1

Anlage 2        Entwurfsplanung Variante 2

Anlage 3        Entwurfsplanung Variante 3