Betreff
Standortfestlegung für ein künftiges Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen; Standort Dirksfeld
Vorlage
143/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das im Sachverhalt geschilderte weitere Vorgehen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 11.07.2017 wurde beschlossen, die bestehenden Standortvarianten für ein künftiges Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen in Bezug auf verschiedene Eignungskriterien zu prüfen (VL 117/2017).

Als 1. Prüfschritt wurde detailliert begutachtet, ob die im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzzielvorgaben bei den Standorten erreicht werden. Das entsprechende Gutachten liegt nun vor (siehe Anlage 1).

Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

„Die Ausrückzeit beider Standortalternativen ist auch unter Berücksichtigung einer Reserve für ‚Rüstzeit‘ und Funktionsstärke hinreichend, um das zugehörige Einsatzgebiet innerhalb der angestrebten Eintreffzeiten zu erreichen.“

Bei genauerer Analyse insbesondere bei Gegenüberstellung der verschiedenen Isochronenabdeckung auf S. 11 kommt die Verwaltung jedoch zum Schluss, dass der bislang favorisierte Standort zwischen Hellersiedlung und A 43 nicht weiter verfolgt werden sollte.

Erkennbar sind bei diesem Standort einige – wenn auch sehr kleine – Siedlungsbereiche nicht innerhalb der Schutzzielvorgabe erreichbar. Hier gilt die Aussage von Bürgermeisterin und Verwaltung: Sicherheit hat oberste Priorität. Wenn die Schutzzielvorgaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils irgendwo nicht erreicht ist, kann dieser Standort nicht weiter verfolgt werden.

 

Weiteres Vorgehen

Mit diesem Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere Gegenüberstellung beider Standorte in Bezug auf andere Kriterien nicht mehr erforderlich. Im Sinne einer verzögerungsfreien weiteren Bearbeitung soll nun kurzfristig ein Architekt mit besonderer Fachkenntnis im Bereich Feuerwehr mit der Vorplanung einschließlich einer ersten Kostenschätzung ausschließlich für den Standort Dirksfeld beauftragt werden. Diese Vorplanung erfolgt selbstverständlich in Abstimmung mit der Wehrführung. Zudem werden Vorprüfungen im Hinblick auf die Anbindung an die L 844 durchgeführt.

Weiterhin müssen parallel zur Gebäudeplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau geschaffen werden, da die Fläche bislang im Außenbereich liegt. Hierbei muss geprüft werden, welcher Verfahrensweg hier eingeschlagen werden sollte. Grundsätzlich bietet sich im Zusammenhang mit dem in der verbleibenden Fläche vorgesehenen Wohngebiet für die Überplanung ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB an. Dieses darf allerdings nur angewendet werden, wenn durch „das Verfahren die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird“. Ob hier eine Feuerwache eingeschlossen sein darf, gilt es noch zu untersuchen.

Die entsprechenden Planverfahren sollen eingeleitet werden, wenn im Zuge der Vorplanung klar geworden ist, welchen Bereich die Feuerwehr innerhalb der verfügbaren Flächen benötigt.

Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, Gespräche mit benachbarten Grundstückseigentümern zu führen. Ggf. besteht die Möglichkeit einer etwas größeren Gebietsentwicklung, um trotz der durch die Feuerwehransiedlung deutlich kleiner gewordenen Fläche eine attraktive und wirtschaftliche Wohngebietsentwicklung – auch unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus – zu ermöglichen.

Vrsl. zum Jahresende kann dann ein geänderter Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanverfahren in die Gremien eingebracht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten in bereits bekannter Höhe.


Anlagen:

Anlage 1: Brandschutzbedarfsplan: Ergänzung Standortbetrachtung Appelhülsen