Beschlussvorschlag
Die geänderten Planinhalte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses am 05.07.2017 sowie des Rates vom 11.07.2017
wurde entschieden, dass der vorgebrachte Bebauungsplanentwurf Nr. 148 „Zwischen
Lindenstraße und Münsterstraße - Appelhülsen“ nicht als Satzung beschlossen
wird. Grund hierfür war das Konfliktpotenzial der Anzahl der Vollgeschosse bzw.
die maximale Firsthöhe von 11 Metern. Die Ausschussmitglieder begrüßen eine
Vorstellung einer korrigierten Version des Bebauungsplanentwurfes, bevor dieser
erneut in die öffentliche Auslegung gebracht wird.
Ziel des beschleunigten §13a
BauGB-Verfahrens ist es, im Sinne der Nachverdichtung, die Schaffung von Baufeldern im Innenbereich
des Baublocks bzw. in 2. Reihe mit ergänzenden Festsetzungen, die eine
Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform
etc.). Somit kann, wenn auch in geringem Umfang, Bauland geschaffen und
die bestehende Infrastruktur besser ausgelastet werden. Des Weiteren wird durch
den Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung und Entwicklung kontrolliert bzw.
gegliedert.
Die korrigierte Version des
Bebauungsplanes sieht folgende Änderungen vor:
- Anzahl der Vollgeschosse im allgemeinen
Wohngebiet (WA) auf I begrenzt
- Die maximale Trauf- und Firsthöhe wird
auf 4,5 m (Traufhöhe) und 9 m (Firsthöhe) festgesetzt.
- Dachaufbauten und Zwerchhäuser sind auf
2/3 der Trauflänge zulässig.
- Das rechte Baufenster des
Nachverdichtungsbereiches wird um 3 m in Richtung Süden erweitert. Der
Bereich „Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind“ entlang des
Betriebsgebäudes der Firma Lenfers wird aufgehoben. Hier gibt es eine
privatrechtliche Übereinkunft der Grundstückseigentümer.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen. Auf dieser Grundlage soll vrsl. im Oktober 2017 eine erneute Offenlage stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen:
interner Personalaufwand
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung Bebauungsplanentwurf Nr. 148