Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
113/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2016 wird zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.200.105,93 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 67.510,91 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 67.510,91 € wird an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Wirtschaftsjahr 2016 des Baubetriebshofes wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 67.510,91 € erzielt. Damit konnte das Jahresergebnis gegenüber dem Ausweis eines neutralen Jahresergebnisses lt. Erfolgsplanung verbessert werden. Ursächlich dafür ist insbesondere ein Anstieg der Umsatzerlöse. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 67.510,91 € an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Die Schlussbilanz des Baubetriebshofes ergibt zum 31.12.2016 eine Bilanzsumme in Höhe von 1.200.105,93 €.

 

Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes wurde durch die Betriebsleitung aufgestellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH, Münster, geprüft. Die Vertreter der Gesellschaft werden den Jahresabschluss in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutern.

 

 

Anmerkung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2016 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 67.510,91 €

 

 


Anlagen:

 

  1. Bilanz zum 31.12.2016
  2. Gewinn- und Verlustrechnung 2016
  3. Anhang
  4. Lagebericht
  5. Wirtschaftsplanvergleich