Betreff
Straßenbenennung im Baugebiet "Nottuln Nord"
Vorlage
104/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Straßen im Baugebiet Nottuln Nord werden wie folgt benannt (Lage siehe Anlage 1):

Planstraße A:            ______________________

Planstraße B:            ______________________

Fußweg/ Promenade: ______________________

 


Sachverhalt:

Nach Abschluss des Planungsverfahrens für das Baugebiet Nottuln Nord befindet sich nun das Umlegungsverfahren in der Endphase. Um im Rahmen der Grundstückszuteilung bereits jetzt die endgültigen Adressen festlegen zu können, soll nun die Straßenbenennung durchgeführt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, zwei unterschiedliche Straßennamen zu vergeben. Zum einen für die durchgehende Planstraße A sowie die kleinere ringartige Planstraße B.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fußweg im Norden des Plangebietes zu benennen. Dies erfolgt in Nottuln vereinzelt jedoch uneinheitlich bei größeren und bedeutsameren Fußwege-Verbindungen. Da dieser Fußweg gemäß Masterplan Nottuln Nord 2025 den Auftakt für eine durchgehende Fußwegeverbindung im nördlichen Bereich Nottulns bilden soll, könnte man analog zur Promenaden-Verbindung in Nottulns Süden (Hummelbach-Promenade, Nonnenbach-Promenade, Chodziez-Promenade) eine entsprechende Benennung im Norden vornehmen.

Die entsprechenden Abgrenzungen sind Anlage 1 zu entnehmen.

 

Thema: Nottulner Persönlichkeiten

Thema der Straßennamen sollen „Nottulner Persönlichkeiten“ sein (siehe Beschluss zur VL 005/2017; GUO 04.01.2017). Bereits im Rahmen dieser Diskussion Anfang 2017 sowie im Rahmen der Diskussion zur Benennung der zusätzlichen Straße im Baugebiet „Westlich Dülmener Straße“ sind einige Vorschläge genannt worden. Wie seinerzeit angekündigt hat die Verwaltung mit einem Presseaufruf um weitere Vorschläge gebeten. Insgesamt sind folgende Vorschläge eingegangen (chronologisch nach Zeitpunkt des Eingangs):

- Rosa Boer

- Schwester Raphaela Händler

- Johannes Heinrich Bernhard Bussmann gnt. Närding

- Ane-Mieke de Vroomen

- Alfons Stipping

- Familie Lippers

- Gottfried Niemann

- Dechant Austermann

- Dechant Tiedtmeyer

- Josef Wiedemhöver

- Karl Heinz Hüntemann

- Georg Kortmann

Eine Benennung von Straßen nach lebenden Personen ist möglich. In diesem Falle sollte die Entscheidung jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der zu ehrenden Person erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Lage der zu benennenden Straßen und Wege

Anlage 2: Eingegangene Vorschläge