Betreff
Fortsetzung der Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung in Teilbereichen des Wasserschutzgebietes/Bericht über die Grundwassersituation
Vorlage
059/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2017 bis 30.06.2018 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.

 


Sachverhalt:

 

Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.

 

Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2016 im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung) verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden Mehraufwendungen erhalten.

 

Im Jahr 2016 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche Nachteil mit 149,47 €/ha für Ackerland und mit 216,43 €/ha für Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2016 betrug bei einer auszugleichenden Fläche von 52,22 Hektar insgesamt 9.463,92 €. Der Rückgang von auszugleichenden Flächen um rd. 56 Hektar gegenüber 2015 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auf diesen Flächen nach dem u.a. Erlass des „Umweltministeriums“ ein Anbau gewählt wurde, der eine Herbstdüngung als nicht fachgerecht erachtet.  

 

Auch für das laufende Jahr 2017 wurde durch Frau Elies der wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 157,96 €/ha für Ackerland und 233,23 €/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2017 bei max. 108 ha mit einem finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 18.000 € zu rechnen.

 

Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für 2017 eingestellt.

 

Nachdem bereits mit einem Erlass des „Umweltministeriums“ des Landes NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als nicht fachgerecht bewertet wurde, zeichnet sich durch den zu erwartenden Erlass einer neuen Düngeverordnung ab, dass die Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte weiter eingeschränkt, aber für bestimmte Anbauarten weiter Bestand haben wird. Die neue Düngeverordnung durchläuft zurzeit den Bundestag und den Bundesrat (Verabschiedung für den 31.03.2017 geplant). Zu welchem Zeitpunkt die Düngeverordnung in Kraft treten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Sollte zur kommenden Herbstdüngung die novellierte Düngeverordnung bereits greifen, verringert sich der wirtschaftliche Nachteil für Ackerflächen auf 114,89 €/ha.

 

Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann, so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode 2017 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim Ausgleich für die Flächen, die unter den o.a. Düngungserlass fallen oder aufgrund einer neuen Düngeverordnung bereits für die laufende Periode eine Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine Ausgleichszahlungen.

 

Bereits am 09.03.2016 wurde unter Federführung der Kooperation Landwirtschaft /  Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet die jährliche Abstimmungs- und Informationsveranstaltung zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln durchgeführt. Da die Bewirtschafter die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 06.04.2017 darüber beraten, ob auch seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und umfassenden Gewässerschutzes von großer Bedeutung.

 

Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn der Beratung über die temporäre mikrobiologische Belastung des Grundwassers im vergangenen Jahr und im Zeitablauf seit 2009, berichten. Weiterhin wird Herr Nolte über die zum Jahresende 2016 aufgetretene Problematik mit Trifluoracetat im Grund- und Trinkwasser berichten.

 

Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.

 

Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind. Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln voraussichtlich kostenneutral.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile maximal rd. 18.000 €

 

 


Anlagen:

 

  1. Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2017
  2. Ausgleichsberechnung 2017 (Basisdaten der LKW COE)