Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung für einen Teilbereich des Wasserschutzgebietes zwischen den Bewirtschaftern und der Wasserversorgung Nottuln werden für die Periode 01.07.2017 bis 30.06.2018 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung verlängert.
Sachverhalt:
Die vor dem Hintergrund der mikrobiologischen Belastung des Nottulner
Grundwassers durchgeführte Standort- und Nutzungsanalyse umfasste mehrere
mögliche Eintragspfade. Ein möglicher Eintragspfad ist die Wirtschaftsdüngung
zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen.
Bezüglich dieses möglichen Eintragspfades für eine mikrobiologische
Belastung durch eine Wirtschaftsdüngung wurden für die Jahre 2011 bis 2016 im
Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet
sogenannte „Vereinbarungen über einen Düngungsverzicht“ abgeschlossen. Inhalt
ist, dass die Bewirtschafter im Wassereinzugsgebiet auf festgelegten Flächen
auf eine Wirtschaftsdüngung nach der Hauptfruchternte (Herbstdüngung)
verzichten und dafür einen finanziellen Ausgleich für die daraus resultierenden
Mehraufwendungen erhalten.
Im Jahr 2016 wurde durch die Kooperationsberaterin bei der Kreisstelle
der Landwirtschaftskammer (LWK) in Coesfeld, Frau Elies, der wirtschaftliche
Nachteil mit 149,47 €/ha für Ackerland und mit 216,43 €/ha für
Grünland/Ackergras bewertet. Der finanzielle Ausgleich für das Jahr 2016 betrug
bei einer auszugleichenden Fläche von 52,22 Hektar insgesamt 9.463,92 €. Der
Rückgang von auszugleichenden Flächen um rd. 56 Hektar gegenüber 2015 ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass auf diesen Flächen nach dem u.a.
Erlass des „Umweltministeriums“ ein Anbau gewählt wurde, der eine Herbstdüngung
als nicht fachgerecht erachtet.
Auch für das laufende Jahr 2017 wurde durch Frau Elies der
wirtschaftliche Nachteil für den „Düngungsverzicht“ ermittelt. Danach ergibt
die Berechnung einen Ausgleichsbetrag von 157,96 €/ha für Ackerland und 233,23
€/ha für Grünland/Ackergras. Insgesamt ist im Jahr 2017 bei max. 108 ha mit
einem finanziellen Ausgleich in Höhe von rd. 18.000 € zu rechnen.
Finanzmittel in Höhe von 20.000 € wurden im Wirtschaftsplan der
Wasserversorgung für 2017 eingestellt.
Nachdem bereits mit einem Erlass des „Umweltministeriums“ des Landes
NRW für bestimmte Bewirtschaftungsformen eine Düngung nach Hauptfruchternte als
nicht fachgerecht bewertet wurde, zeichnet sich durch den zu erwartenden Erlass
einer neuen Düngeverordnung ab, dass die Wirtschaftsdüngung nach
Hauptfruchternte weiter eingeschränkt, aber für bestimmte Anbauarten weiter
Bestand haben wird. Die neue Düngeverordnung durchläuft zurzeit den Bundestag
und den Bundesrat (Verabschiedung für den 31.03.2017 geplant). Zu welchem
Zeitpunkt die Düngeverordnung in Kraft treten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gesagt werden. Sollte zur kommenden Herbstdüngung die novellierte
Düngeverordnung bereits greifen, verringert sich der wirtschaftliche Nachteil
für Ackerflächen auf 114,89 €/ha.
Auch wenn kein eindeutiger Nachweis der Ursächlichkeit einer
Wirtschaftsdüngung für die mikrobiologischen Belastungen erbracht werden kann,
so trägt diese Maßnahme „Freiwilliger Düngungsverzicht“ zum Grundwasserschutz
bei, sodass nach Möglichkeit die Vereinbarungen auch für die Düngungsperiode
2017 nach Hauptfruchternte fortgesetzt werden sollten. Die Einschränkungen beim
Ausgleich für die Flächen, die unter den o.a. Düngungserlass fallen oder
aufgrund einer neuen Düngeverordnung bereits für die laufende Periode eine
Wirtschaftsdüngung für bestimmte Anbauarten nicht mehr möglich machen, werden
in den Vereinbarungen berücksichtigt. Für diese Flächen gibt es auch keine
Ausgleichszahlungen.
Bereits am 09.03.2016 wurde unter Federführung der Kooperation
Landwirtschaft / Wasserwirtschaft im
Stevereinzugsgebiet die jährliche Abstimmungs- und Informationsveranstaltung
zwischen den Bewirtschaftern und den Vertretern der Wasserversorgung Nottuln
durchgeführt. Da die Bewirtschafter die Vereinbarung fortsetzen wollen, kann
der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 06.04.2017 darüber beraten, ob auch
seitens der Wasserversorgung eine Fortsetzung angestrebt wird. Aus Sicht der
Betriebsleitung ist eine Fortsetzung vor dem Hintergrund eines vorbeugenden und
umfassenden Gewässerschutzes von großer Bedeutung.
Der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Nolte vom IWW,
Mülheim a.d.R., wird an der Betriebsausschusssitzung teilnehmen und zu Beginn
der Beratung über die temporäre mikrobiologische Belastung des Grundwassers im
vergangenen Jahr und im Zeitablauf seit 2009, berichten. Weiterhin wird Herr Nolte
über die zum Jahresende 2016 aufgetretene Problematik mit Trifluoracetat im
Grund- und Trinkwasser berichten.
Über die aus der mikrobiologischen Belastung der Vorjahre resultierende
vorgeschlagene Fortsetzung des freiwilligen Düngungsverzichts wird die
Kooperationsberaterin, Frau Elies, berichten und die Berechnung des Ausgleichs
der wirtschaftlichen Nachteile erläutern.
Die Betriebsleitung weist noch darauf hin, dass sofern sich die
Rechtslage nicht ändert, die Aufwendungen für die Vereinbarungen zum
freiwilligen Düngungsverzicht mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar sind.
Insofern sind diese Aufwendungen für das Wasserwerk Nottuln voraussichtlich
kostenneutral.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile maximal rd. 18.000 €
Anlagen:
- Übersicht Düngungsverzicht 2011 - 2017
- Ausgleichsberechnung 2017 (Basisdaten der LKW COE)