Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen an den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013 in der Fassung vom 15.03.2016
Vorlage
055/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom _____________ wird mit Wirkung zum 01.08.2017 beschlossen.


Sachverhalt:

Sachverhalt:

Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden die Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen durch die Gemeinde Nottuln erhoben, nachdem bei einer überörtlichen Prüfung festgestellt wurde, dass diese Aufgabenwahrnehmung durch die Förder- und Betreuungsvereine rechtlich nicht zulässig ist.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der Gemeinde Nottuln vom 09.07.2013.

Der Verein zur Betreuung von Kindern der St. Marienschule Appelhülsen Lummerland e.V. beabsichtigt ab dem Schuljahr 2017/2018 die Betreuung an der St. Marienschule durch verstärkten Personaleinsatz zu intensivieren.

Hierzu wird auf das beigefügte Schreiben des Vereins hingewiesen.

Mit der Umstellung ist eine Erhöhung der Elternbeiträge zum kommenden Schuljahr 2017/18 erforderlich.

Aufgrund einer anstehenden Personalentscheidung ist eine Entscheidung des Gemeinderates in seiner Sitzung am 14.03.2017 erforderlich. Die Eilbedürftigkeit lässt keine Vorberatung im Familienausschuss zu.

Die Beitragskalkulation des Vereins und die entsprechend angepasste Ziffer 2 der Anlage I zur Satzung werden beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da die durch die Gemeinde Nottuln vereinnahmten Elternbeiträge in vollem Umfang an die Betreuungsvereine weitergeleitet werden, gibt es keine finanziellen Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt.


Anlagen:

Anschreiben nebst Beitragskalkulation des Vereins

5. Änderungssatzung