Betreff
Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
054/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorgestellten Maßnahmen zum Ausbau der Kindergärten werden beschlossen.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen.


Sachverhalt:

Zunächst wird Bezug genommen auf Vorlage Nr. 021/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 14.02.2017.

Nach Abschluss des aktuellen Anmeldeverfahrens erhärtete sich die Prognose, dass bereits zum kommenden Kindergartenjahr massiv Kindergartenplätze fehlen werden. Das Kreisjugendamt hatte zum Stand der Bedarfsplanung in der o.a. Sitzung umfangreich berichtet.

Alle Beteiligten sind engagiert und unter zeitlichem Hochdruck dabei, mögliche Lösungen aufzuzeigen und belastbares Zahlenmaterial zu erarbeiten.

Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen und Verhandlungen können erste Eckdaten zur Finanzierung nur unter Vorbehalt genannt werden.

 

Nach aktuellem Planungsstand geht es um

a)    die bauliche Erweiterung der Kita Weltendecker (DRK Kreisverband) auf der Gemeindewiese um eine weitere Gruppe

Die Module sind vom Träger im letzten Jahr angemietet worden und zunächst als zweigruppige Kita beschlusskonform errichtet worden. Das Raumprogramm wurde allerdings so gewählt, dass die für die dritte Gruppe erforderlichen Module im hinteren Bereich angesetzt werden können.

Aufgrund der vom Kreisjugendamt jüngst vorgestellten Bedarfe kann bereits heute davon ausgegangen werden, dass die Nutzung über die zunächst geplante Zeit von 2 Jahren hinausgeht.

Die als Ersatz geplante Einrichtung an der Dülmener Straße soll möglichst zum 01.08.2018 fertiggestellt werden.

 

b)   die bauliche Erweiterung der katholischen St. Bonifatius-Kita Schapdetten um einen Mehrzweckraum zwecks Einrichtung einer zusätzlichen  Gruppe

Die Kita soll einen neuen Mehrzweckraum erhalten. Der Anbau wird in Holzständerwerk errichtet, um möglichst bereits zum 01.08.2017 in Betrieb zu gehen. Durch weitere organisatorische Maßnahmen innerhalb des heutigen Baukörpers kann eine dritte zusätzliche Gruppe insgesamt eingerichtet werden.

Durch einen separaten Eingang des Mehrzweckraums wird erreicht, dass dieser nach Aufgabe der Kita-Nutzung dem Gemeinwesen zur allgemeinen Nutzung überlassen werden kann. Diese Nutzung ist vertraglich abzusichern.

Die Katholische Kirchengemeinde St. Martin macht darauf aufmerksam, dass die Genehmigung zusätzlichen Kita-Trägerschaften durch die Kirchengemeinde seitens des Bistums unter dem Vorbehalt erteilt wird, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gemeinde Nottuln und der Katholischer Kirchengemeinde (sogenannte Grundvereinbarung zur Übernahme von Trägeranteilen für Zusatzplätze) eine Zusatzvereinbarung über eine Defizitabdeckung erhält. Im Kreis Borken sowie mit drei kreisangehörigen Kommunen wurden solche Vereinbarungen bereits geschlossen. Zurzeit wird unter Federführung des Landrates des Kreises Coesfeld versucht, eine kreiseinheitliche Regelung zu erzielen.

 

c)    die Errichtung einer Außengruppe der kath. Marien-Kita Appelhülsen auf dem Gelände der St. Marien-Grundschule Appelhülsen

Auf dem Gelände der St. Marien-Grundschule soll zu wesentlichen Lasten einer dortigen Verkehrsfläche ein Kita-Gebäude, aufgrund des Zeitdrucks ebenfalls in Holzständerbauweise, errichtet werden. Das Gebäude wird an den Kita-Träger, die Katholische Kirchengemeinde St. Martin, vermietet. Sollte, etwa nach Fertigstellung einer neuen Dreigruppenanlage im Ortsteil Appelhülsen, der Kita-Betrieb an dieser Stelle aufgegeben werden, so könnten die neuen Räumlichkeiten der dortigen Grundschulkind-Betreuung, die z.Zt. beengt im Keller der Schule  untergebracht ist, zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Die bauliche Maßnahme wird nicht bis zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2017 fertig gestellt sein. Eine Idee für die Übergangslösung bis zur voraussichtlichen Nutzung ab 01.10.2017 ist entwickelt, bedarf aber noch einer Abstimmung.

Trotz aller Unwägbarkeiten ist eine politische Beschlussfassung schnellstens erforderlich. Sonst sind die ohnehin ambitionierten Zeitpläne bereits zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 nicht einzuhalten.

Die dargestellten Finanzmittel sind daher in den Haushalt einzustellen.

Die Verwaltung ist mit dem Abschluss der dargestellten, notwendigen Verhandlungen zu beauftragen.

 

 

 

Verfasst:                                                           

gez. Herr Gellenbeck                                           

Fachbereichsleitung

 


Finanzielle Auswirkungen:

Investitionsbedarf in Höhe von 776.000 € im Jahr 2017

Aufwand für Betriebskosten und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 61.989 € im Jahr 2017 (2018: 148.773 €; 2019: 109.832 €; 2020: 55.314 €)


Anlagen:

Anlage 1: Finanzierungsübersichten für die drei Kindergartengruppen

Anlage 2: Lageplan Grundschule Appelhülsen und Ergänzungsbau

Anlage 3: Gebäudegrundriss für Kindergartennutzung sowie für spätere Nutzung als Übermittagsbetreuung