Beschlussvorschlag:
Der HFA beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Antrages der
CDU-Fraktion die notwendigen Kosten für eine weitere zur Verfügungstellung der
Alten Amtmannei für private Veranstaltungen zu ermitteln und entsprechende
Entgelte zu kalkulieren.
Sachverhalt:
Die Alte Amtmannei wurde bis zuletzt auch für private
Veranstaltungen genutzt. Aufgrund von Beschwerden der Anwohner wurden die
Räumlichkeiten bereits nur an einem Tag im Zeitraum Freitag bis Sonntag
vermietet.
Aufgrund von weiteren Klagen über Lärmbelästigung, die von
privaten Feiern zu nächtlicher Stunde und entgegen der Hausordnung (s. Anlage
2) ausgegangen sind sowie von Sachbeschädigungen am gemeindlichen Eigentum,
welche nicht einem Verursacher zugeordnet werden konnten, hatte die Verwaltung
entschieden, die Alte Amtmannei für private Veranstaltungen nicht mehr zu
vermieten.
Anbei eine nicht vollständige Übersicht über die Beschwerden seit
November 2015 (nur die schriftlich eingereicht wurden):
Datum |
Vorherige Veranstaltung |
Veranstaltung |
Art der Beschwerde |
06.11.2015 |
Café für Martinimarkt |
|
- Aufbau startete bereits am 05.11.2015 (obwohl erst ab 06.11.
gemietet und am 05.11. noch eine Veranstaltung
stattfand) |
02.01.2016 |
Silvesterfeier |
Familienfeier |
- Reinigungszustand |
12. - 14.02.2016 |
|
Projekt Orchester |
- Herd defekt |
22.03.2016 |
Private Feier |
Anwohnerin |
- Lärmbelästigung (nicht nur an diesem
Wochenende) |
24.03.2016 |
Private Feier |
|
- nicht in ordentlichem Zustand hinterlassen |
30.04.2016 |
Geburtstagsfeier |
Kommunion |
- Dreck |
06.08.2016 |
Familienfeier |
|
- Müll nicht entsorgt |
17.09.2016 |
Geburtstagsfeier |
|
- Enorme
Ruhestörung |
09.10.2016 |
Trauung |
Weltklassik am Klavier |
- Ziemliches Durcheinander gestört |
25.12.2016 |
|
Privates Frühstück |
- Kühlschrank kühlt nicht |
Die CDU-Fraktion beantragt mit Ihrem Antrag vom 18.12.2016 (s.
Anlage 1), dass der zuständige Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung
beauftragt, die entstehenden Kosten für die Nutzung der Alten Amtmannei für
private Feiern zu ermitteln. Des Weiteren müssen die Verantwortlichen jeweils
herangezogen werden, ggfls. der Veranstalter über eine Kaution, um auf diese
Weise ihr Verhalten zu verändern und dadurch eine präventive Wirkung erzielt
werden kann.
Nach der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse ist der Haupt-
und Finanzausschuss zuständig für die Aufstellung von Grundsätzen über die
Benutzung gemeindlicher Räume und Einrichtungsgegenstände für nicht
gemeindliche Zwecke und grundsätzliche Fragen der Nutzung kommunaler
Bürgerhäuser und Zentren.
Die Entscheidung der Verwaltung, die Alte Amtmannei nicht für
private Feiern mehr zu vermieten, basierte auch auf der Grundlage, dass für
einen ordnungsgemäßen Ablauf keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Mit einem ordnungsgemäßen Ablauf ist gemeint, dass eine Übergabe
und eine entsprechende Rückgabe im Sinne einer Abnahme stattfinden müssen.
Hierbei ist die Ordnungsmäßigkeit, insbesondere die Sauberkeit und
Vollständigkeit aller beweglichen Teile zu überprüfen.
Insbesondere eine Doppel- oder Dreifachnutzung der Räumlichkeiten
an den Wochenenden bedarf dann eines genauen Ablaufs, sofern die Räumlichkeiten
im Zeitraum Freitag bis Sonntag an jedem Tag zur Verfügung stehen sollen. Die
Verursacher von Schadensereignissen könnten ansonsten nicht herangezogen werden
kann.
Um diese Aufgabe sicherzustellen, fehlt es der Verwaltung an einer
personellen Kapazität. Es gibt derzeit keine Ressource dies, wie z.B. im
Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof in Appelhülsen, zu gewährleisten.
Hinsichtlich der nicht-monetären Seite erfreut sich die Alte
Amtmannei weiterhin einer großen Beliebtheit.
Auf der anderen Seite ergeben sich auch aufgrund des geänderten
Freizeit- und Ausgehverhaltens immer häufiger zu Konflikten wegen hinterlassenem
Unrat und Lärmbelästigungen, auch mit Anwohner/innen.
Das sogenannte Littering, das u.a. Liegenlassen von Kleinabfällen
hat in den letzten Jahren in der Bevölkerung zugenommen. Dies findet man auch
in der Art der Beschwerden nach der Vermietung von privaten Feiern wieder.
Da ein ordnungsgemäßer Ablauf derzeit nicht gewährleistet wird,
schadet dies auch dem Image der Gemeinde Nottuln.
Neben Littering zählt auch übermäßiger Lärm zum
Beschwerdeaufkommen. Daran stören sich die Anwohner/innen unserer Gemeinde. Der
Ruf nach gesetzlichen Einschränkungen wird lauter. Er steht aber im Gegensatz
zu der Intention, wonach private Feiern - insbesondere im historischen Ortskern
- weiterhin möglich sein sollen.
Diese Gegensätzlichkeit erleichtert die Lösung nicht, sind aber
Ausdruck der Stimmung in der Bevölkerung.
Gerade auch im Sinne der Transparenz ist es darum sinnvoll, die
Beantwortung der verschiedenen Fragen, den Umgang mit der Alten Amtmannei für
die Vermietung von privaten Feiern zusammen zu fassen.
Denn ob kulturelle Darbietungen das gemeindliche Leben bereichern
oder ob private Festveranstaltungen durchgeführt werden – der davon betroffene
öffentliche Raum in der Alten Amtmannei ist derselbe.
Und alle, die den Raum in irgendeiner Form nutzen wollen, stützen
ihre Bedürfnisse auf das für alle gleichermaßen geltende Recht, das jedermann
den Zugang ermöglichen will, und berufen sich darauf.
Das stellt hohe Anforderungen an die Bewilligungsnormen und
-praxis und wird immer mit einem gewissen Unzufriedenheitsgrad all jener
verknüpft sein, die sich in ihren Interessen beeinträchtigt fühlen: sei es nun
in ihrer legitimen Absicht eine Veranstaltung durchzuführen oder sei es in
ihrem legitimen Bedürfnis nach Einhaltung der gesetzliche Ruhezeiten und
Lärmvorschriften.
Manifest sind die Spannungen, die sich
zum einen aus dem Anspruch, Veranstaltungen im öffentlichen Raum durchführen zu
können, und zum andern die sich aus dem Ruhebedürfnis und dem Schutz des
Eigentums der Gemeinde und der Anwohner/innen ergeben.
Neben Partikularinteressen, d.h. den individuellen Bedürfnissen
von Einzelnen oder Gruppen, ist auch das Interesse zum Schaffen einer möglichst
attraktiven Wohn-, Arbeits- und Kulturgemeinde zu berücksichtigen.
Die Verwaltung kommt im Ergebnis dazu, dass das öffentliche
Interesse der Partikularinteressen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen
Ruhezeiten, Lärmvorschriften etc. mehr überwiegt als in diesem Fall das
Interesse an einer Weitervermietung der Alten Amtmannei für private Feiern.
Bei einer Nutzung der Alten Amtmannei für private Veranstaltungen
ist davon auszugehen, dass es wieder Ärger mit den Anwohnern geben wird –
unabhängig von den ergriffenen Maßnahmen.
Hinsichtlich der finanziellen Situation ist zu sagen, dass bislang
die Gebühren für die private Nutzung der Alten Amtmannei nicht nach dem
Kommunalabgabengesetz NRW ermittelt worden sind, sondern vereinfacht aus der
gängigen Praxis entwickelt wurden.
Das Fortführen von privaten Veranstaltungen kann aufgrund der
haushälterischen Situation nur mit kostendeckenden Entgelten erfolgen.
Um dennoch in einem groben
Rahmen darzustellen, welche gemeindlichen Kosten bei einem ordnungsgemäßen
Ablauf entstehen würden und welche Auswirkungen dies auf eine etwaige
Benutzungsgebühr haben kann, wird folgendes ausgeführt:
In 2016 haben insgesamt 330 Veranstaltungen in der Alten Amtmannei
stattgefunden. Hiervon entfallen 29 Veranstaltungen auf private Feiern. Dies
ist ein Anteil von 8,8%.
Von den insgesamt 330 Veranstaltungen wurden die Räumlichkeiten
für 167 Veranstaltungen (u.a. Müttertreff, Blues in Nottuln,
Fraktionssitzungen, verwaltungsseitige Besprechungen) kostenlos zur Verfügung
gestellt.
Der notwendige zusätzliche Personalbedarf mit eigenem Personal für
einen ordnungsgemäßen Ablauf würde sich überschlägig beziffern für
·
Hausmeister (14 Std. pro Woche,
EG 5 ) 22.000 EUR
Hinzu kommen Kosten, die zurzeit bereits entstehen für
·
Reinigungskosten (8 Std. pro
Woche, EG 2) 8.000 EUR
·
Bewirtschaftungskosten
(wie z.B. Strom,
Fernwärme, Gebäudeunterhaltung, Versicherung) 15.200
EUR
Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 45.200 EUR.
Diese Gesamtkosten würden sich noch erhöhen, sofern die
Räumlichkeiten im Zeitraum Freitag bis Sonntag an jedem Tag zur Verfügung
stehen sollen. Es ist dann davon auszugehen, dass eine höhere Belegung erfolgen
wird.
Zu den Reinigungskosten ist anzumerken, dass überprüft werden
muss, ob der Umfang in dem bisherigen Rahmen ausreichen wird.
Nach dem prozentualen Anteil würde sich ein Anteil auf private
Veranstaltungen in Höhe von rd. 4.000 EUR ergeben (zzgl. eventuellen
zusätzlichen Reinigungskosten). Bei 29 Veranstaltungen würde dies je rd. 140
EUR pro Raum ausmachen.
Bisher werden Benutzungsgebühren in Höhe von 100 EUR für die
Vermietung des Untergeschosses und 125 EUR für den Saal erhoben. Bei
entgeltfreien Veranstaltungen wird grundsätzlich eine Betriebskostenpauschale
von 10 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 15 EUR für den Saal
erhoben.
Diese würden sich auf jeden Fall erhöhen.
Zudem müsste
geprüft werden, welche einmaligen Kosten für eine gewisse Ausstattung (z.B. an
Inventar für die Benutzung der Küche) erforderlich sind.
Eine abschließende Entgeltberechnung bedarf aber noch einer
genauen Ermittlung aller Kosten und eine etwaige Staffelung der Preise
hinsichtlich der Raumvermietung (nur Untergeschoss, Saal oder beide
Räumlichkeiten) sowie der Nutzungsmöglichkeit an den Tagen Freitag bis Sonntag.
Des Weiteren ist auch die Erhebung der Betriebskostenpauschalen (10 EUR/ 15
EUR) für die bislang entgeltfreien Veranstaltungen zu überprüfen.
Das Heranziehen einer Kaution kann natürlich präventiv wirken und wäre
grundsätzlich zu erheben. Hier ist zu sagen, dass dies verwaltungsseitig auch
zu einem Aufwand führt, da die Kaution über die Buchhaltung zu buchen ist.
Eine andere Alternative könnte ein Outsourcing der Dienstleistungen „Hausmeistertätigkeit, Reinigung“ darstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht genau bezifferbar.
Anlagen:
·
Antrag der
CDU-Fraktion vom 18.12.2016 – Nutzung der Alten Amtmannei für private Feiern
·
Muster aktuelle
Miet-Vereinbarung, Hausordnung