Betreff
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen: Vergabe von Ingenieur- und Beraterleistungen
Vorlage
031/2017
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit ist es im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen gelegentlich erforderlich, Ingenieur- und Beraterleistungen öffentlich zu vergeben. Nach § 25 Abs. 1 GemHVO muss der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.

 

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln vom 12. Dezember 2006 berät und beschließt der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheidend über die Vergabe von Aufträgen, soweit der einzelne Auftrag oder die einzelne Lieferung den Betrag von 25.000 € überschreitet und zuvor kein formelles Vergabeverfahren nach VOB oder VOL stattgefunden hat. Die Beteiligung des Rates ist nicht vorgesehen, da der HFA entscheidend beschließt.

 

Zum einen differenziert die o.a. Zuständigkeitsordnung nicht nach der Art des zu vergebenden Auftrages (z. B. Ingenieur- und Beraterleistungen), sondern umfasst sämtliche, über dem Schwellenwert liegende Aufträge. Zum anderen entstünde bei Wegfall des Schwellenwertes ein zusätzlicher Aufwand durch die stets zwingend erforderlich werdende Beteiligung des HFA. Hierdurch würden Bau- und Planungsvorhaben, angesichts der ohnehin strengen gesetzlichen Vorgaben, zusätzlich verzögert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.12.2016