Betreff
Pädagogische Übermittagbetreuung sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote am Gymnasium Nottuln
Vorlage
020/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur Abdeckung der Finanzierungslücke werden zunächst für die Jahre 2017 und 2018 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von bis zu 3.000 €/Jahr eingestellt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung von Elternbeiträgen zum Schuljahr 2018/19 in der beschriebenen Form voranzutreiben.


Sachverhalt:

Seit dem zweiten Schulhalbjahr 2008/2009 findet am Gymnasium Nottuln eine pädagogische Übermittagbetreuung im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Geld oder Stelle“ statt.

Im Rahmen dieser Betreuungsmaßnahme werden Schülerinnen und Schüler zurzeit montags bis donnerstags bis 15:30 Uhr, dienstags bis 16:00 Uhr betreut.

Die Betreuung beginnt mit der Beaufsichtigung in der Mittagspause. Gesellschafts-, Bewegungs- und Entspannungsspiele drinnen und draußen sowie Gespräche mit dem Betreuungspersonal bieten Möglichkeiten, die Mittagspause zu gestalten. Im Anschluss daran erfolgt eine Hausaufgabenbetreuung. Darüber hinaus wird zurzeit dienstags eine Theater AG angeboten.

Die Betreuung erfolgt seit Beginn durch das Kolping Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH. Ein entsprechender Kooperationsvertrag wurde abgeschlossen.

Das Land fördert im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ Personalmaßnahmen in Halbtags- und Ganztagsschulen der Sekundarstufe I im Rahmen einer pädagogischen Übermittagbetreuung sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten.

Bemessungsgrundlage ist Schülerzahl der Sekundarstufe I. Für das Gymnasium Nottuln wurde für das Schuljahr 2016/2017 ein Betrag von 20.600,00 € bewilligt. Durch Änderung des Erlasses wird der Zuwendungsbetrag zum kommenden Schuljahr auf 21.220,00 € steigen, so dass das bestehende Angebot noch ausgeweitet werden könnte.

Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises für das Schuljahr 2014/2015 wurde durch die Bezirksregierung Münster allerdings unter anderem folgendes mitgeteilt:

„Bei den Tätigkeiten einer Lehrkraft oder einer Fachkraft im Ganztag sind auch Arbeitszeiten enthalten, die für die Vor- und Nachbereitung, die Zusammenarbeit mit anderen Kolleginnen und Kollegen oder auch die Koordination des Ganztags genutzt werden. Bei Lehrkräften ist dies von vornherein geregelt, bei Fachkräften in Trägerschaft von Kommunen oder freien Trägern je nach den örtlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich ist es daher möglich, bei der Berechnung der Arbeitszeit von Fachkräften bzw. deren Abrechnung über die zur Verfügung stehenden Landesmittel analog zur Berechnung bei Lehrkräften zu verfahren, Koordination des Vertretungsplans kann beispielsweise dazugehören, Beratung und Führung einer Gruppe von Fachkräften, Leitungsaufgaben. Dann sollte man prüfen, welchen Umfang diese Tätigkeiten insgesamt bei einer Person in Anstellungsträgerschaft ausmachen. Wenn eine Person im Wesentlichen pädagogische Tätigkeiten ausübt und in diesem Rahmen auch Verwaltungstätigkeiten im o.g. Sinne, ist eine Berücksichtigung möglich. Wenn sie im Wesentlichen Verwaltungsangelegenheiten des Trägers erledigt, zu denen vielen anderen Bereichen auch die Verwaltung der Mitwirkung im Ganztag gehört, wäre keine Berücksichtigung möglich.

Daher gilt, dass der Anteil der Koordination an den Gesamtkosten verhältnismäßig sein muss, d.h. der Großteil der Zuwendung muss für die Übermittagsbetreuung bzw. die Ganztagsangebote an sich – also die pädagogischen Tätigkeiten des Personals – anfallen.

Mit hin können Overheadkosten in einem gewissen Rahmen als förderfähig anerkannt werden. Wiederholt ist aber darauf hingewiesen worden, dass ein pauschaler Ansatz von 10% für Overheadkosten bei der Abrechnung der Maßnahmen nicht von vorneherein zugrunde gelegt werde kann. Vielmehr hat sich die Höhe der Overheadkosten nach zuvor beschriebenen Vorgaben zu orientieren.“

Im Rahmen des Verwendungsnachweises wurden vom Kolping Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH pauschal für „Personalkosten Bildungswerk für personelle Begleitung“ 1.280,89 € sowie für „Verwaltungskosten“ 1.719,11 € geltend gemacht. Diese pauschalen Kosten sind nach den obigen Ausführungen in diesem Umfang nicht mehr zuwendungsfähig.

Ein Gespräch mit dem Kolping Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH am 26.01.2017 ergab, dass man weiterhin sehr an einer Zusammenarbeit interessiert ist, jedoch rd. 15% vom Zuwendungsbetrag für die Allgemeinkosten benötigt, um kostendeckend arbeiten zu können. Die gesamte Abwicklung des Personaleinsatzes von Einstellung, Abrechnung bis zur Vorhaltung von Vertretungen im Krankheitsfall pp. werden über das Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH abgewickelt.

Der Pauschalbetrag von 15% werde auch von anderen Schulträgern, die Betreuungsmaßnahmen über das Kolping Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH abwickeln, anerkannt.

Mit der Abwicklung der Betreuungsmaßnahme an unserem Gymnasium sind Schule wie auch Schulträger sehr zufrieden.

Um die Betreuung auch zukünftig fortführen zu können, ist die Deckungslücke von rd. 3.000,00 €/p.a. entweder durch kommunale Eigenmittel oder durch Elternbeiträge zu schließen.

Entsprechende Mittel sind bisher nicht im Haushaltsansatz deklariert.

Zur Gleichbehandlung aller Betreuungsangebote an den Schulen der Gemeinde Nottuln wird vorgeschlagen, nunmehr Elternbeiträge einzuführen.

Das Gymnasium Nottuln hat auf Grundlage der seit Jahren geübten Praxis bereits auf einem Informationsabend mitgeteilt, dass die Übermittagsbetreuung am Gymnasium Nottuln kostenfrei sei. Daher würde es von dort begrüßt, wenn ggfls. Elternbeiträge erst zum Schuljahr 2018/19 erhoben werden.

Unter der Annahme von weiterhin rd. 20 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ergab eine zunächst überschlägige Berechnung zur Finanzierung der o.a. Deckungslücke Elternbeiträge in Höhe zwischen

15,00 €/Monat

(Beitrag für die Betreuung an zwei bis zu vier Tagen) bzw.

12,00 €/Monat

(Beiträge für die Betreuung an nur einem Tag in der Woche, bei Geschwisterkindermäßigung oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des gemeindlichen Sozialfonds) im Monat.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussfassung Mehraufwendungen bis zu 3.000,00 €.


Anlagen:

keine