Betreff
Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nottuln
Vorlage
018/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Die Flüchtlingssituation stellt sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wie folgt dar:

 

  1. Unterbringung

Aktuell sind in den gemeindlichen Notunterkünften 163 Personen untergebracht.

Diese verteilen sich auf 6 Standorte Eckenhovener Weg 31/33, Daruper Str. 42 – 46, Stiftsstr. 14, Niederstockumer Weg 15 (ehemalige Hauptschule), Weseler Str. 21 und seit Jahresbeginn auch Roxeler Str. 20 (ehemalige Grundschule Schapdetten).

71 Wohnparteien gliedern sich in 28 Familien (120 Personen) und 43 Einzelpersonen.

Die Personen stammen aus 20 Nationen, angeführt von Irak, Afganistan, Syrien und Nigeria.

Die Baumaßnahme Daruper Straße kann in Kürze abgeschlossen werden. 8 von 12 der neuen Wohneinheiten für je 2 Personen wurden bereits mit Einzelpersonen belegt, i.d.R. durch Auflösung von nicht voll besetzten Wohngemeinschaften an anderer Stelle.

Die Umbaumaßnahme an der Grundschule Schapdetten konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Anfang des Jahres zogen hier die ersten Familien ein. Da es trotz intensiver Verhandlung mit der Bezirksregierung Arnsberg nicht gelungen ist, ausschließlich Familien zugewiesen zu bekommen, mussten auch hier Einzelpersonen untergebracht werden.

In der ehemaligen Hauptschule sind noch 19 Personen untergebracht. Es ist nach wie vor erklärtes Ziel, diese so schnell wie möglich mit Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt oder in gemeindlichen Notunterkünften wohnungsähnlich zu vorsorgen.

U.a. hierfür stehen z.Zt. 11 Wohnungen leer, die allerdings nicht bezugsfertig sind. Aufgrund der priorisierten Arbeiten an der Daruper Straße und der ehemaligen Grundschule in Schapdetten ist ein erheblicher Investitionsstau für Instandsetzung und Einrichtung entstanden.

 

  1. Zuweisung

Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.01.2017 lag die Erfüllungsquote der Gemeinde Nottuln zu dem Zeitpunkt bei 63,78 %. Dieses entsprach einer Aufnahmeverpflichtung von 114 Personen.

Aus diesem Grunde soll die Gemeinde Nottuln im Januar 2017 bis zu 48 Personen (wöchentlich bis zu 12 Personen) zugewiesen bekommen. Über die weitere Zuweisung soll in der 5. KW entschieden werden.

 

  1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Im Januar 2017 waren 170 Personen leistungsberechtigt. Im Januar 2016 waren es noch 138 Personen. Trotz der insgesamt zurück gegangenen Zuwanderung ist vor dem Hintergrund der o.a. Ankündigung noch mit einer zukünftig deutlichen Steigerung der Fallzahlen zu rechnen.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass Familienzuzüge und Zuweisungen aufgrund der Wohnsitzauflage NRW in nicht kalkulierbarer Größenordnung erfolgen werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass valide Zahlen zur Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber noch nicht vorliegen. Die Stadt Dülmen wird dazu in Kürze öffentlich berichten. Aufgrund erster Signale wird erwartet, dass die Berechnungen mit zusätzlichen Kosten (Krankenhilfeaufwendungen, Verwaltungskostenpauschale) abschließen. Außerdem wurde zur Einführung der Gesundheitskarte eine halbe Stelle zusätzlich eingerichtet.

 

  1. Betreuung und Integration

Schwerpunktmäßig wird im Ehrenamtsbereich zurzeit an den Themen „Sprache“ und „Besuchsdienst“ gearbeitet. Konkrete Ergebnisse werden zur nächsten Sitzung am 29.03.2017 erwartet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltsplanentwurf


Anlagen:

keine