Betreff
Kulturförderung für das Jahr 2017
Vorlage
017/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Projektförderung für Kulturarbeit erfolgt in Höhe der im Haushalt 2017 veranschlagten Mittel.

a)    Darüber hinaus werden keine Mittel veranschlagt

b)   Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von _________ € bereitgestellt.


Sachverhalt:

Zu den von der Gemeinde Nottuln übernommenen freiwilligen Aufgaben zählt die Gewährleistung eines qualifizierten kulturellen Angebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger. Ziel der Kulturförderung ist es, ein attraktives, differenziertes und abwechslungsreiches Kulturangebot für breite Bevölkerungsschichten zu unterstützen. Dazu sollen vorhandene und geplante Aktivitäten von privaten Vereinen und Organisationen ideell unterstützt und materiell gefördert werden.

Die Empfängerin bzw. der Empfänger der Förderung muss eine als förderwürdig anerkannte kulturelle Vereinigung sein, die im Gemeindegebiet Nottuln ansässig ist und die Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln anerkennt. Die zu fördernden Gruppen und Vereine bzw. ihre Veranstaltungen müssen darüber hinaus förderwürdig und gemeinnützig (nicht gewerblich) sein und allen Bürgerinnen und Bürgern offen stehen. Über die Förderwürdigkeit entscheidet der zuständige Ausschuss des Rates der Gemeinde Nottuln.

Nach den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln können Pauschalzuschüsse sowie auch Sonderzuschüsse für die Durchführung einzelner Veranstaltungen und Maßnahmen gewährt werden. Voraussetzung für eine solche Förderung ist unter anderem, dass

a)    die Veranstaltungen bzw. Maßnahmen in der Gemeinde Nottuln öffentlich durchgeführt werden,

b)   die Termine mit der Gemeinde Nottuln rechtzeitig vorher abgestimmt werden und die Veranstalterinnen bzw. Veranstalter bereit sind, an dem jährlichen Veranstaltungskalender mitzuwirken,

c)    die Veranstaltungen bzw. Maßnahmen nicht nur für einen begrenzten Personenkreis (etwa Mitglieder der Veranstalterin bzw. des Veranstalters) von Interesse sind,

d)    die Veranstaltungen bzw. Maßnahmen von allgemeiner kultureller Bedeutung sind,

e)    die Zuschussanträge bis zum 30.06. des Vorjahres gestellt werden. Sofern konkrete Maßnahmen und Veranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt werden können, ist dennoch eine pauschale Meldung über geplante Vorhaben notwendig.

f)     rechtzeitig ein detaillierter Finanzierungsplan eingereiht wird,

g)    die Veranstalterinnen bzw. der Veranstalter bereit sind, an einer Terminabstimmung für den jährlichen Veranstaltungskalender bzw. Kulturkalender mitzuwirken.

Die Frist 30.06. des Vorjahres wurde dieses Jahr einmalig verlängert. Hintergrund ist, dass neben der Pauschalförderung für Kunst und Kultur Nottuln e.V. in den vergangenen Jahren keine weiteren Anträge gestellt wurden, aber unterjährig dann einige kulturell agierende Vereine dennoch um Unterstützung gebeten haben.

So wurden im letzten Jahr (wie in Vorjahren) die Veranstaltungsreihe Blues in Nottuln e.V. mit je 100 € pro Veranstaltung unterstützt. Die Kosten für die Flyer der Daruper Landpartie wurden übernommen. Diese Förderungen erfolgten aus dem Marketingbudget. Aus diesem Budget wurden zudem das jährlich stattfindende Weinfest sowie ein Zuschuss für den Beachhandballcup gezahlt (beides Veranstaltungen aus der Veranstaltungsreihe Blickpunkt Nottuln).

Mit dem Ziel, die gemeindliche Förderung von freiwilligen Leistungen transparenter zu gestalten wurde u.a. über eine Pressemitteilung in den Westfälischen Nachrichten am 07.09.2016 mitgeteilt, dass die Frist für die Antragsstellung bis zum 30.09.2016 verlängert wird.

Im Haushalt 2017 ist als Pauschalförderung ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für Kunst und Kultur Nottuln e.V. (Antrag vom 07.06.2016) für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2017 eingeplant.

Darüber hinaus wurden Mittel im Rahmen der Kulturförderrichtlinien für die individuelle Förderung für die Jugendarbeit in Höhe von insgesamt 3.590,00 € eingeplant (vgl. Seite 37 Haushaltsplanentwurf 2017)

Weitere Zuwendungen als Projekt- bzw. Pauschalförderung wurden im Haushalt 2017 bisher nicht eingeplant, da sie erst nach Abgabe der Planungsunterlagen eingegangen sind.

Vier Gruppen und Vereine haben für 2017 Anträge auf Pauschalförderung/Projektförderung im Rahmen der Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln gestellt.

Eine Auflistung aller Anträge, sowie Kopien dieser Anträge sind der Vorlage als Anlage 1 bis 7 beigefügt.

Vertreter und Vertreterinnen der einzelnen Gruppen/Vereine wurden zur Sitzung eingeladen und werden Ihre Projekte vorstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

a)    Keine

b)   Mehraufwendungen in Höhe von _________ €


Anlagen:

Auflistung aller Anträge (Anlage 1)

Anträge der Gruppen und Vereine (Anlagen 2 bis 7)