Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW vom 13.01.2017; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Nottuln - Standort Appelhülsen
Vorlage
015/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen vorzunehmen.
  2. Die für die Planung entstehenden Kosten in Höhe von rd. 35.000 € werden in den Haushalt eingebracht.

Sachverhalt:

Es handelt sich um eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. Gem. § 4 Abs. 4 der (Haupt-) Satzung der Gemeinde Nottuln ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.

Für die Planung eines Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen liegen hausintern erste Ideenskizzen vor. Für eine detaillierte Prüfung ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI erforderlich. Dies würde Kosten in Höhe von ca. 35.000 € verursachen.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind noch keine Mittel für die Planung eines Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Appelhülsen bereitgestellt. Der HFA müsste daher beschließen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Wegen des Sachverhaltes bzgl. des Neubaus verweise ich auf den Antrag vom 13.01.2017 (Anlage 1).


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Planung entstehen Kosten in Höhe von rd. 35.000 €.

Nach einer ersten groben Kostenschätzung beläuft sich das Investitionsvolumen bzgl. des Neubaus auf rd. 2 Mio. €.


Anlagen:

Antrag vom 13.01.2017