Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates vom 08.09.2015 (VL 099/2015) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Darup Nord II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst.
Anlass für die 3. Änderung
des Bebauungsplans war der Antrag eines Bürgers auf Nutzungsänderung der
derzeitigen Grün- bzw. Parkfläche (Flur 20, Flurstück 228). Ziel der 3.
Änderung ist die Umnutzung der bisherigen Grün- bzw. Parkfläche in
Wohnbaufläche (WA). Dadurch werden zwei Baugrundstücke mit rd. 650 – 720 m²
geschaffen. Somit kann einem kleinen Teil der Nachfrage an Wohnbaufläche in
Darup nachgekommen und zudem der Vorgabe der Nachverdichtung (Innen- vor
Außenentwicklung) Rechnung getragen werden.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden durch die Gemeinde getragen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage 3. Änderung des B-Plans Nr. 75 „Darup Nord II“
Anlage 2: 3. Änderung des B-Plans Nr. 75 „Darup Nord II“
Anlage 3: Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Darup Nord II“