Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75 „Darup Nord II“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 08.09.2015 (VL 099/2015) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Darup Nord II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst.

Anlass für die 3. Änderung des Bebauungsplans war der Antrag eines Bürgers auf Nutzungsänderung der derzeitigen Grün- bzw. Parkfläche (Flur 20, Flurstück 228). Ziel der 3. Änderung ist die Umnutzung der bisherigen Grün- bzw. Parkfläche in Wohnbaufläche (WA). Dadurch werden zwei Baugrundstücke mit rd. 650 – 720 m² geschaffen. Somit kann einem kleinen Teil der Nachfrage an Wohnbaufläche in Darup nachgekommen und zudem der Vorgabe der Nachverdichtung (Innen- vor Außenentwicklung) Rechnung getragen werden.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens werden durch die Gemeinde getragen.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage 3. Änderung des B-Plans Nr. 75 „Darup Nord II“

Anlage 2: 3. Änderung des B-Plans Nr. 75 „Darup Nord II“

Anlage 3: Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Darup Nord II“