Betreff
Antrag zur Errichtung eines Lärmschutzwalls am Vogelbusch
Vorlage
001/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes anzustoßen. Die Kosten des Planverfahrens tragen

a) die Antragsteller.

oder

b) die Gemeinde Nottuln.

 


Sachverhalt:

Zwei Bürger, die räumlich angrenzend an die Ortsumgehung Nottuln wohnen, beabsichtigen aus eigenen Mitteln und auf eigenem Grundstück einen Lärmschutzwall zu errichten (Antrag siehe Anlage 1). So beabsichtigen diese, sich vor Teilen der Lärmbelastung der Ortsumgehung zu schützen. Ein Anspruch auf Errichtung eines Lärmschutzwalls durch straßen.nrw besteht auf Grund des Planfeststellungsbeschlusses nicht, da Lärmgrenzwerte hier nicht überschritten werden.

Wenn die Errichtung unterstützt werden soll, muss für diesen Lärmschutzwall ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Derzeit ist dieser auf Grund der Lage im Außenbereich planungsrechtlich nicht zulässig.

 

Städtebauliche Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung ist der Wunsch der Anwohner grundsätzlich nachvollziehbar. Städtebaulich bestehen hier keine besonders schützenswerten Blickbeziehungen, die durch den Lärmschutzwall beeinträchtigt werden. In einem Bebauungsplan könnten Festsetzungen zur maximalen Höhe sowie zur Grüngestaltung unerwünschte Gestaltungsdefizite entlang der Ortsumgehung verhindern.

 

Finanzierung

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für Bebauungsplanaufstellungen, die auf Grund von privaten Anträgen durchgeführt werden, von den Antragstellern zu tragen sind. In diesem Fall wären für das eigentliche Planverfahren ca. 2.500 €, für einen Umweltbericht mit Artenschutzgutachten ca. 3.000-4.000 € und für ein Lärmschutzgutachten (die Wirksamkeit der Maßnahmen ist nachzuweisen) ca. 3.000-4.000 € aufzuwenden. Insgesamt werden so für die Antragsteller Kosten in Höhe von rund 10.000 € entstehen.

Vor dem Hintergrund der unzweifelhaft bestehenden Belastung der Anwohner könnte diskutiert werden, in diesem Fall auf die Erstattung der Planungskosten zu verzichten. Dementsprechend wurden Alternativen für einen Beschluss formuliert.


Finanzielle Auswirkungen:

Vorschlag 1:   Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie für die                          Errichtung eines Lärmschutzwalls übernehmen die Antragsteller.

Vorschlag 2:   Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes übernimmt die Gemeinde (interner Personalaufwand sowie 6.000-8.000 € für Gutachten). Die Kosten für die Errichtung des Lärmschutzwalls übernehmen die Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Anwohner