Betreff
Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule -überplanmäßige Ausgabe-
Vorlage
231/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule wird auf der Grundlage der Schülerzahlen aus der Gemeinde Nottuln ein Betrag von 48.720,00 € überplanmäßig in 2016 bereitgestellt.


Sachverhalt:

Um im Kreis Coesfeld den Schulstandort mit dem Förderschwerpunkt Lernen zu sichern, hat der Kreis Coesfeld im Jahr 2015 die Schulträgerschaft der Pestalozzischule mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld übernommen.

Der Kreis Coesfeld hat als Schulträger mit den kreisangehörigen Kommunen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag dahingehend abgeschlossen, dass eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Kosten der Pestalozzischule auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort erfolgt.

Aufgrund dieses Vertrages ist der Kreis Coesfeld berechtigt, zum Ende eines jeden Jahres angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Dieses ist nunmehr mit Schreiben vom 06.12.2016 (siehe Anlage) erfolgt.

Hiernach hat die Gemeinde Nottuln für 24 Schülerinnen und Schüler einen Abschlagsbetrag von 63.600,00 € zu zahlen.

Bei der in 2015 erfolgten Kalkulation für den Haushaltsansatz 2016 wurde von einem Betrag in Höhe von 1.350,00 € pro Schülerin/Schüler ausgegangen. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem vom Kreis Coesfeld mitgeteilten Schülerpauschbetrag von 1.350,00 € lediglich um einen kalkulierten Pauschbetrag für den Zeitraum August bis Dezember 2015 pro Schülerin/Schüler. Darüber hinaus ist die Schülerzahl aus Nottuln, die die Pestalozzischule besucht, von 9 im Jahr 2015 auf 24 im Jahr 2016 gestiegen. Die Steigerung der Schülerzahl ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Standort Uppenbergschule in Roxel geschlossen wird und dort im Schuljahr 2016/2017 lediglich noch die Klassen 9 und 10 unterrichtet werden.

Von den für das Jahr 2016 veranschlagten Mitteln in Höhe von 21.050,00 € wurden bereits 6.170,00 € für die Abrechnung des Haushaltsjahres 2015 (Rückstellung von 4.000,00 € für 2015 hat nicht ausgereicht) verausgabt.

Es stehen somit lediglich noch 14.880,00 € für eine Auszahlung zur Verfügung. Folglich ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe von 48.720,00 €.

Gemäß § 7 III der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln bedürfen überplanmäßige Ausgaben, sofern diese im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 € übersteigen, der Zustimmung des Rates.


Finanzielle Auswirkungen:

48.720,00 € überplanmäßige Ausgabe.


Anlagen:

Schreiben des Kreises Coesfeld vom 06.12.2016