Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Änderung der Betriebssatzung für die Gemeindewerke der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Sachverhalt:
Angesichts der aktuellen Rechtsprechung hält es der Rechtsrat der Gemeinde Nottuln für erforderlich, die Betriebssatzung für die Gemeindewerke der Gemeinde Nottuln zur Klarstellung der Zuständigkeit und damit zur Erhöhung der Rechtssicherheit in § 1 um folgenden Absatz 3 zu ergänzen:
Die Eigenbetriebe und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind in
Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zuständig für die Regelung
nach den kommunalrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von
Bescheiden. Entsprechendes gilt auch für die Erhebung privatrechtlicher
Entgelte (z. B. Baukosten und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss-,
Leistungs- und Wasserentgelte) sowie für die Durchführung aller weiteren
Maßnahmen im Vollzug.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Betriebssatzung mit Wirkung zum 01.01.2017 entsprechend zu ergänzen.
Damit die Änderung noch durch den Rat der Gemeinde Nottuln am 20.12.2016 beschlossen werden kann, eine Vorberatung und Beschlussempfehlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung im Betriebsausschuss vorab erfolgen sollte, wird diese Beratungsvorlage ausnahmsweise als Tischvorlage vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Anlagen:
Satzungsänderung