Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 'Schul-, Sport- und Erholungszentrum";
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
219/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 ‚Schul-, Sport- und Erholungszentrums‘“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten Änderungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

Ziel des Planverfahrens ist es, die Nutzung der Fläche im Änderungsbereich als Außengelände der Jugendherberge planungsrechtlich zu ermöglichen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 13.04.2016 wurde die Planung des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) zum umfassenden Um- und Ausbau der Jugendherberge Nottuln vorgestellt (VL 051/2016). In der Sitzung wurde bereits durch das DJH darauf hingewiesen, dass für eine attraktive Gestaltung des Außengeländes der Erwerb eines Teils der angrenzenden Gemeindewiese wünschenswert wäre. Nunmehr hat sich das Kaufinteresse konkretisiert (siehe nichtöffentliche VL 218/2016).

Um das anzukaufende Grundstück für die Zwecke der Jugendherberge als Außengelände nutzen zu können (vorgesehen ist die Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes sowie eines Kleinspielfeldes), ist eine Änderung des hier geltenden Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 ‚Schul-, Sport- und Erholungszentrum‘“ erforderlich. Dieser setzt hier derzeit eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Gymnasium mit Turnhalle als Mehrzweckhalle fest (Auszug aus dem Bebauungsplan siehe Anlage 2). Der Änderungsbereich ist Anlage 1 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Planverfahrens trägt das Deutsche Jugendherbergswerk.


Anlagen:

Anlage 1: Abgrenzung des Änderungsbereichs

Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 55