Betreff
Straßenreinigung
A. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017
B. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
212/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren wird zur Kenntnis genommen
  2. Die Straßenreinigungssatzung wird wie in Anlage 4 geändert

 


Sachverhalt:

A)   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2017

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 ist der Vorlage als

Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

1.                       Unternehmerkosten

Die Straßenreinigung wird durch die Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, ausgeführt. Der derzeitige Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2021. Er kann drei Mal um ein Jahr verlängert werden.

Werden die derzeitig tatsächlich gereinigten Kehrkilometer mit den vertraglich festgelegten Kostenpunkten hochgerechnet, sind für 2017 für den Unternehmer 235.334,40 € zu veranschlagen.
Der tatsächlich zu leistende Betrag ist aufgrund von witterungsbedingten Ausfällen, zum Beispiel im Winter, meistens geringer. Für die witterungsbedingten Ausfälle wurde vertraglich festgelegt, dass die Fa. ALBA 40 % der Kosten als Vorhaltekosten abrechnen kann.

 

Reinigungslänge:

Für das Jahr 2017 werden 164 Kehrkilometer kalkuliert. Es werden voraussichtlich in diesem Jahr keine weiteren Straßen hinzukommen.

 

2.                       Kosten für den Winterdienst

Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.
Aufgrund der Einführung einer Rufbereitschaft nach den tarifrechtlichen Vorgaben sind zu den bisher veranschlagenden Kosten i.H.v. 60.000 € zusätzliche Mehrausgaben i.H.v. ca. 20.000 € zu erwarten.

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 80.000 € zugrunde gelegt.

 

Allgemeiner Winterdienst (Landesbetrieb Straßenbau NRW u.a.)

·         Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten in Nottuln wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und mit der Gemeinde Nottuln abgerechnet.

·         Bei länger anhaltendem Schneefall werden Lohnunternehmer zur Räumung der Anwohnerstraßen hinzu gezogen.

Durchschnittlich wurden für diese Dienste in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt. Für das Jahr 2017 werden wie im Vorjahr wieder 3.000 € einkalkuliert.

 

Streumaterialien

Der Vorrat an Streusalz wird von den Gemeindewerken vorfinanziert und von dort nach Bedarf abgerufen und abgerechnet. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 20.000 € für Streumaterialien aufgewendet. Für das Jahr 2017 wird dieser Betrag übernommen.

 

3.    Verwaltungskosten

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw. Dieser Betrag wird jährlich neu kalkuliert.

 

4.    Gemeindeanteil

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiben und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von

20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen. Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

5.    Kostenüber- bzw. Unterdeckung

Die hier auszugleichenden Kostenüber- oder Unterdeckungen entstehen nur aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten für den Winterdienst. Der Ausgleich muss gemäß § 6 KAG in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgen.

Berücksichtigte Kostenüberdeckung aus 2014       20.000,00 €

                                                aus 2015       32.831,12 €

                                                gesamt:        52.831,12 €

 

In der Kalkulation 2017 werden 52.831,12 € als Einnahme berücksichtigt.

Die Kostenüberdeckung aus 2014 ist damit ausgeglichen. Nach der Entnahme verbleiben im Sonderposten 3.638,04 € aus dem Jahr 2015.

 

6.    Jahresgebühr 2017 = 1,56 €

Aufgrund der Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Frontmeter von 1,56 € im Jahr 2016 für das Jahr 2017 gehalten.

 

Die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1 der Satzung, wurde – insbesondere redaktionell - überarbeitet.

 

B)   Satzungsänderung

1.    Das Straßenverzeichnis, Anlage zu § 1 Abs. 1, wird ab 01.01.2017 geändert. Die Straßen sind in der anliegenden Änderungssatzung aufgeführt.

2.    Satzungsänderungen gibt es wie folgt:

-       § 1 Abs. 4

-       § 2 Abs. 1 Satz 1

-       § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 4 Abs. 4 Satz 1


Die Synopse ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

1.    Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2017

2.    Mengenentwicklung

3.    Sachkonten

4.    Änderungssatzung

5.    Synopse