Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche
Bahnhofstraße – Appelhülsen“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung im
beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
Sachverhalt:
Ein Eigentümer der in Anlage
1 gekennzeichneten Grundstücke möchte im rückwärtigen Bereich seines
Grundstückes eine Nachverdichtung mit Wohnhäusern realisieren. Daraufhin wurde
die Eigentümerschaft des potenziellen Nachverdichtungsgebietes (siehe Anlage 1)
zunächst zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dann schriftlich um
eine Rückmeldung gebeten, in der verschiedene Nachverdichtungsvarianten
(Einzel-, Doppel-, Gruppenerschließung etc.) favorisiert werden konnten. Das
Ergebnis war eine positive Rückmeldung, die eine Nachverdichtung ermöglicht.
Ziel des Verfahrens ist die
Schaffung von Baufeldern im rückwärtigen Bereich westlich der südlichen
Bahnhofstraße mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper
an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Durch die
Ausgestaltung des Bebauungsplanes soll eine geordnete Nachverdichtung erreicht
werden, bei der die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Bauplätze entsteht.
Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil, dass im Verfahren auf eine Umweltprüfung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand, Kosten für ein Lärmschutz- (Straßen- und Schienenverkehr) sowie vrsl. ein Artenschutzgutachten (ca. 5.000 €)
Anlagen:
Anlage 1: Plangebiet „Südliche Bahnhofstraße – Appelhülsen“