Betreff
Beschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 "Martinistift" im Parallelverfahren
Vorlage
205/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Martinistift“ werden beschlossen.

2. Die vorliegende 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 3, 6, 7 und 8) wird beschlossen.

3. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 129 „Martinistift“ (siehe Anlage 4) wird gem. § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 5, 6, 7 und 8) wird beschlossen.


Sachverhalt:

Am 28.06.2011 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Martinistift“ im Parallelverfahren mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet (VL 044/2011). Der Bebauungsplan sichert die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung/Erweiterung/Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes. Die Einrichtung für die Betreuung von 200 Kindern und Jugendlichen, in psychischen und sozialen Problemlagen, besitzt eine wichtige und überregionale Bedeutung.

Das Planverfahren kann nun mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan abgeschlossen werden. Während der Neustrukturierung des Martinistifts auf Grund des Trägerwechsels ruhte das Planverfahren. Dies erklärt die lange Verfahrensdauer.

 

Verfahrensverlauf

Das Verfahren hat zwei Stufen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchlaufen. Im Anschluss an jeden Beteiligungsschritt wurden die Planungen stärker detailliert und angepasst. Alle weiteren Details können den Begründungen (Anlagen 3 und 5) sowie dem Umweltbericht (Anlage 6) und den Fachgutachten (Anlage 7 und 8) entnommen werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen mit einem Abwägungsvorschlag finden sich in Anlage 1.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegen der Beschlüsse können alle Verfahrensunterlagen vrsl. Anfang Januar 2017 der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach den Bestimmungen des § 6 BauGB ist über die Genehmigung innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Im Fall einer Genehmigung wird diese also voraussichtlich zum April 2017 vorliegen. Erst dann kann auch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolgen und dieser damit rechtsverbindlich werden.

 

Hinweis:

Die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB endet am 02.12.2016 und somit nach Versandt der Einladung zum Gemeindeentwicklungsausschuss. Möglicherweise nach dem Versandt noch eingehende Stellungnahmen werden in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses ausgelegt und zur Sitzung des Rates versandt.


Finanzielle Auswirkungen:

Mit dem Investor wurde ein Vertrag zur Kostenübernahme bis zu einer Höhe von 10.000 Euro geschlossen. Weitere anfallende Kosten werden durch die Gemeinde getragen.


Anlagen:

Anlage 1: Eingegangenen Stellungnahmen sowie Abwägungsempfehlungen im Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Martinistift“

Anlage 2: 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 3: Begründung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 129 „Martinistift“

Anlage 5: Begründung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Martinistift“

Anlage 6: Umweltbericht

Anlage 7: Artenschutzgutachten

Anlage 8: Geruchsgutachten