Betreff
Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V.; Änderung der Vereinssatzung
Vorlage
192/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Vorhaben des Vereins Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V., seine Vereinssatzung ändern zu wollen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Anregungen und Bedenken werden nicht erhoben.


Sachverhalt:

Der Verein Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. beabsichtigt, seine Vereinssatzung zu ändern. Alle Änderungswünsche (auch redaktionelle) sind farblich gekennzeichnet.

Wesentliche Änderungen aus Sicht der Gemeinde Nottuln sind:

Bislang konnten nur juristische Personen Mitglied werden (§ 4 alt). Zukünftig sollen auch natürliche Personen als fördernde Mitglieder mit beratender Stimme in der Mitgliederversammlung einen Zugang erhalten (§§ 4 – 7 neu).

Der gesetzliche Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) soll von drei auf vier Mitglieder um einen zusätzlichen Schriftführer erweitert werden.

Von Bedeutung ist außerdem der neue Aufgabenzuschnitt für den Vorstand. Insbesondere die Auswahl und die Bestellung der pädagogischen Leitung obliegen zukünftig dem Gesamtvorstand (§ 12 Abs. 9 neu).

 

Die Gemeinde Nottuln besitzt als (Gründungs-)Mitglied ein Stimmrecht in der voraussichtlich am 17.11.2016 stattfindenden, jährlichen Mitgliederversammlung. Hierzu wurde der Unterzeichner vom Gemeinderat als Vertreter benannt.

Außerdem sind zwei vom Gemeinderat benannte Vertreter im Vereinsvorstand, der die Satzungsänderung auch schon mit dem Finanzamt und dem Amtsgericht abstimmen konnte.

Gleichwohl wird der neue Satzungstext (Anlage Nr. 1) der Politik hiermit zur Kenntnis gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

 

Satzung des Vereins „Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V.“