Betreff
Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln, Bündnis 90/Die Grünen, vom 16.09.2016 "Bäume am Niederstockumer Weg"
Vorlage
186/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen im Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 16.09.2016 sendet die Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln, Bündnis 90 / Die Grünen, den Antrag: „Bäume am Niederstockumer Weg“ vom 15.09.2016 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Ortsentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen. Es wird beantragt, einen Tagesordnungspunkt in den nächsten Ausschuss mit aufzunehmen und um Berichterstattung der Verwaltung zur Pflege der Bäume. Weiterhin wird angeregt, die Obstbaumallee wieder zu füllen und zu ergänzen.

 

Da der Baubetriebshof mit der Unterhaltung der Bäume beauftragt ist, wurde der Antrag zuständigkeitshalber an die Gemeindewerke zur Beratung im Betriebsausschuss weitergeleitet. Der Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln, Bündnis 90 / Die Grünen, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Antrages vom 15.09.2016 

 

  1. Bericht zur Unterhaltung der kommunalen Bäume in den Ortslagen insgesamt

 

Im Gemeindegebiet Nottuln stehen ca. 18.000 verkehrssicherungspflichtige Straßen- und Bestandsbäume (davon ca. 300 Obstbäume). Maßgabe für die Unterhaltung von kommunalen Bäumen ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit nach den Baumkontrollrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) und der ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). Alle 15 Monate (im Wechsel belaubter und unbelaubter Zustand) werden diese durch zertifizierte Baumkontrolleure des Baubetriebshofes auf ihre Verkehrssicherheit hin kontrolliert. Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Rahmen der erforderlichen Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, werden Maßnahmen nach der ZTV Baumpflege empfohlen. Dazu gehören häufig: Entfernen von Totholz, Anbringen von Kronensicherungssystemen, Lichtraumprofilschneiden oder sogar Fällung des Baumes.

 

Aufgrund des zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets können bislang hauptsächlich nur Maßnahmen durchgeführt werden, die der Erhaltung der Verkehrssicherheit dienen.

 

 

  1. Bericht zu den einzelnen Punkten des Antrages vom 15.09.2016

 

Baumschnitt:

 

Alle Straßenbäume werden nur geschnitten, wenn es die Verkehrssicherung nach FLL Richtlinie erfordert (Lichtraumprofil, Totholz, Leitungen und Fassaden freischneiden usw.). Die Obstbäume am Niederstockumer Weg wurden in den letzten Jahren im Sinne der Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Lichtraumprofils beschnitten. Weitere Maßnahmen sind nach der Regelkontrolle durch den Baumkontrolleur geplant.

 

Neupflanzung:

 

Obstbäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten, wurden als Herbstpflanzung neu gepflanzt (z.B. Niederstockumer Weg Richtung Galerie Hovestadt). Für die Ersatzpflanzung ist im Zuge der Herbstpflanzung eine weitere Pflanzung der Bäume u.a. am Niederstockumer Weg bereits eingeplant. Hierbei werden altbewährte, regionaltypische und robuste Obstsorten verwendet (siehe dazu die als Anlage 2 beigefügte Presseberichterstattung vom 20.09.2016).

 

Baumscheibenproblematik:

 

Bei vielen Straßenbäumen besteht ein Problem mit dem Standort und dem in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Wurzelraum. Das Pflaster wird vor allem bei Wurzelräumen, die zu klein bemessen sind, hochgedrückt.

 

Im Zuge von einzelnen Maßnahmen werden Baumscheiben vergrößert, sodass die Baumscheiben um den Baum von Pflastersteinen befreit werden und mit flexiblem Dolomitsand die Deckschicht hergestellt wird. Eine Ausschreibung dazu erfolgte Ende Oktober diesen Jahres. Die Maßnahmenpriorität wird hierbei vorrangig auf die Verkehrssicherung gelegt.

 

Bankettpflege:

 

Banketten werden im Bereich der Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung extensiv 2 x im Jahr (Juni und Oktober) gemäht.

 

Ökölogische Aufwertung:

Außerhalb der Bankettpflege wurden bereits Flächen zur ökologischen Aufwertung durch die Gemeindewerke herausgesucht und Ansaaten (Blühstreifen) hergestellt. In diesem Jahr entstanden mehrere tausend Quadratmeter Blühflächen. Allein im Photovoltaikpark sind im laufenden Jahr mehr als 3.000 m² mehrjährige Blühstreifen erstellt worden. Ebenso auch bei der Seedball-Aktion oder im Zuge von Einsaaten durch den Bauhof (z.B. Steverpark Appelhülsen). Soweit es die wirtschaftliche und personelle Situation zulässt, sollen weitere Blühstreifen entstehen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Pflege- und Pflanzarbeiten erfolgen im Rahmen des Unterhaltungsbudgets

 

 


Anlagen:

 

  1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.09.2016
  2. Presseartikel vom 20.09.2016