Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz-und Niederschlagswasser ab 01.01.2017
Vorlage
184/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abwassergebührensätze werden sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2017 unverändert beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2017 wird im Folgenden erläutert.

 

 

2.   Lippeverbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße reduziert sich von insgesamt 1.207.504 € im Jahr 2016 um 8.224 € auf 1.199.280 € für das Jahr 2017. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2017 insgesamt 1.194.580 in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.   

 

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen investitionsbedingt von 695.600 € um 7.294 € auf 702.894 €. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionsmaßnahmen ab dem Jahr 2017 ist hier zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

 

Für die Zinsaufwendungen ergibt sich ein Rückgang von 87.000 € um 15.000 € auf 72.000 €. Durch außerplanmäßige Darlehenstilgungen nach Ablauf von Zinsbindungsfristen im vergangenen Geschäftsjahr in Verbindung mit einem Verzicht von Kreditaufnahmen in den vergangenen Jahren, konnte die Zinsbelastung erheblich reduziert werden.

 

Die Eigenkapitalverzinsung steigt von rd. 66.507 € um rd. 7.953 € auf rd. 74.460 €. Diese Position wirkt sich kostenerhöhend aus.

 

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2017 mit insgesamt 358.600 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2017 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 309.000 € um insgesamt 49.600 €. Aus der gesetzlich durchzuführenden Kanalzustandserfassung sowie den Prüfpflichten für Bau- und Pumpwerke resultiert eine Erhöhung der Unterhaltungsaufwendungen in diesem Bereich.

 

 

 

 

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 mit 274.360 € um 4.805 € auf 279.165 €. Dieser Kostenanstieg ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2017 mit 102.500 € steigen nur geringfügig um 600 € gegenüber dem Vorjahresansatz mit 101.900 €.

 

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 42.000 € veranschlagt. Die Zinserträge sinken aufgrund des geringen Zinsniveaus für Habenzinsen von 18.000 € um 6.000 € auf 12.000 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in einer Höhe von 4.500 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation zu berücksichtigende Erträge in Höhe von 58.500 €.

 

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 58.500 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 19.613 € verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2.742.785 €. Davon sind 1.569.800 € auf die Schmutzwassermenge von 835.000 m³ und 1.172.985 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.172.195 m² umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2017 keine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen, können die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr mit 1,88 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr mit 0,54 €/m² konstant gehalten werden.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2017 unverändert beizubehalten.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr ergibt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2017