Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2017
Vorlage
181/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 21.12.2016 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2017 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung in Höhe von 503.702 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2016 in Höhe von 556.198 € verringern sich für das Planungsjahr 2017 geringfügig um 2.085 € auf 554.113 €. Trotz eines tariflichen Anstiegs der Personalkosten verbleiben die Personalkosten auf Vorjahresniveau. Hintergrund ist, dass bei einer Beschäftigten des Wasserwerkes für 2017 eine Stellenreduzierung vorgenommen wurde.

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2017 mit insgesamt 585.300 € ermittelt. Davon entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 494.000 € und auf die bezogenen Leistungen 91.300 €. Beide Kostengrößen verbleiben damit auf dem Niveau des Vorjahres.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2017 mit 286.819 € veranschlagt und steigen gegenüber dem Vorjahr mit 280.800 € um 6.019 €. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen beträgt die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe rd. 212.419 €. Damit steigen die an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgaben um 5.019 € gegenüber dem Vorjahr mit 207.400 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt nur noch mit 3.400 € veranschlagt. In Vorjahren bis 2015 wurde das Wasserentnahmeentgelt noch in voller Höhe als Kostenposition berücksichtigt, da erst im Nachhinein eine Erstattung erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Abrechnungsmodalitäten kommt das verrechenbare Wasserentnahmeentgelt nunmehr erst gar nicht zur Auszahlung. Aus diesem Grund konnte diese Position reduziert werden.

 

Für die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wurden insgesamt 25.000 € angesetzt. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone 2, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.

 

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 130.200 € um 3.900 € auf 134.100 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem Rückgang von 258.446 € um 13.909 € auf 244.537 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalverzinsung ist für das Planungsjahr 2017 in der Kalkulation ebenfalls ein leichter Rückgang von 38.555 € um 1.135 € auf 37.220 € zu berücksichtigen. Den Zinsaufwendungen stehen die zu erwartenden Zinserträge in Höhe von 16.000 € gegenüber.

 

Für 2017 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von rd. 23.400 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 10.000 €.

 

Die Finanzaufwendungen insgesamt verringern sich von 305.681 € um 16.524 € auf 289.157 €.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 45.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit 50.000 € beziffert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen 5 Photovoltaikanlagen betragen unverändert rd. 64.500 €. Die Erträge aus Nebenleistungen wurden ebenfalls nahezu unverändert mit insgesamt 69.500 € veranschlagt. Insgesamt ergeben sich wie im Vorjahr anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 229.000 €.

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung einer veranschlagten Kapitalverzinsung in Höhe von 503.702 € ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.124.191 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.073.948 € um 50.243 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2017 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 850.000 m³ ausgegangen. Für das vergangene Planungsjahr wurde mit einer Absatzleistung in Höhe von 845.000 m³ gerechnet.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,39 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,40 €/Tag (Nettobeträge) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg Grundgebührenaufkommens von 857.148 € um 26.042 € auf 883.190 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.241.001 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 850.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,44 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,46 €/m³ Trinkwasser. Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich von 1.216.800 € um 24.201 € auf 1.241.001 €.

 

Nachdem im Vorjahr keine Anpassung der Trinkwassergebühren erforderlich war, zeigt die vorliegende Kalkulation, dass die Trinkwassergebühren zum 01.01.2017 unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr einschließlich einer zu erwirtschaftenden Kapitalverzinsung erforderlich wird.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2017 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag und die Verbrauchsgebühren um 0,02 €/m³ zu erhöhen.

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel 7,71 €/Jahr bzw. ca. 1,80 %.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,44 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,46 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,39 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,40 €/Tag (Analog für HA größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation 2017
  2. Satzungsänderung