Betreff
Mitfinanzierung der Gemeinde Nottuln an den Ausgaben der Liebfrauenschule; hier: überplanmäßige Ausgaben
Vorlage
176/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 37.312,49 € für die Abrechnung der Liebfrauenschule wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Der gemeindliche Zuschuss für die Mitfinanzierung der Gemeinde Nottuln an den Ausgaben der Liebfrauenschule ist mit 193.500 € im Haushalt 2016 veranschlagt. Reduziert wird der Betrag durch ein sog. Fiktives Darlehen, dass dem Bistum im Jahr 2010 in Höhe von 500.000 € gewährt wurde, so dass bis einschließlich dem Jahr 2019 sich der auszuzahlende Betrag um 60.500 € reduziert. Folglich stehen insgesamt 133.000 € für die Abrechnung des Jahres 2015 zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 13.09.2016 hat nun das Bischöfliche Generalvikariat die Abrechnung für das Jahr 2015 incl. Abschlagszahlungen für 2016 vorgelegt. Demnach ergibt sich ein Zahlbetrag von 170.312,49 €, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37.312,49 € fällig wird. Gem. § 7 Abs. III bedarf diese erhebliche überplanmäßige Ausgabe (da > 25.000 €) der Zustimmung des Rates.

 

Die Gründe der Kostensteigerung liegt in der Umwandlung der bisherigen Realschule in eine Sekundarschule: die bisherige dreizügige Realschule wurde in eine vierzügige Sekundarschule umgewandelt, dadurch entstehen höhere Sachkosten (größerer Klassenraumbedarf). Zudem haben sich die Pflichtstunden der Lehrer gegenüber der Realschule von 28 Stunden auf 25,5, Stunden reduziert und der Klassenfrequenzrichtwert sinkt von bisher 28 Schülerinnen und Schüler (SuS) auf 25 SuS.

 

Der Zahlbetrag wird sich für die Gemeinde Nottuln voraussichtlich für das Jahr 2017 und 2018 weiter erhöhen, weil dann die letzten Klassen der Realschule auslaufen (im Jahr 2017: Abrechnung der 9. und 10. Realschulklassen aus diesem Jahr; im Jahr 2018: ein halbes Jahr Abrechnung des 10. Realschuljahres aus dem Jahr 2017). Danach dürfte sich der Zahlbetrag wieder auf einem Niveau einpendeln.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37.312,49 €.