Beschlussvorschlag:
Rückbau und Demontage der Beschilderung des Wohnmobilstellplatzes auf dem Parkplatz
Buckenkamp in Nottuln und Nutzung nur für PKW gestatten.
Sachverhalt:
Der Parkplatz „Buckenkamp“ in Nottuln ist
ein Parkplatz außerhalb der Halteverbotszone. Dieser darf nur von PKW genutzt
werden darf (Kennzeichnung durch Beschilderung). Die Nutzung durch ein
Wohnmobil ist aufgrund der Größe und des Gewichts grundsätzlich nicht gestattet
bzw. zulässig. Durch Zusatzschild und Kennzeichnung von zwei Parkflächen wurde
auf dem Parkplatz ein Wohnmobilstellplatz ausgewiesen, so dass dort ein
derartiges Fahrzeug in der gekennzeichneten Fläche abgestellt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
150,00 Euro, Kosten
Baubetriebshof für den Abbau der Beschilderung
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen