Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Zwischen
Lindenstraße und Münsterstraße“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung im
beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
Sachverhalt:
Der
Gemeindeentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.04.2016 (Vl.-Nr.:
057/2016) den Arbeitsauftrag erteilt, eine Nachverdichtung im Bereich zwischen
Lindenstraße und Münsterstraße durchzuführen. Daraufhin wurde die
Eigentümerschaft des potenziellen Nachverdichtungsgebietes (siehe Anlage 1)
zunächst zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dann schriftlich um
eine Rückmeldung gebeten, in der verschiedene Nachverdichtungsvarianten
(Einzel-, Doppel-, Gruppenerschließung etc.) favorisiert werden konnten. Das
Ergebnis war eine überwiegend positive Rückmeldung, die eine Nachverdichtung
ermöglicht.
Ziel des Verfahrens ist die
Schaffung von Baufeldern im Innenbereich des Baublocks bzw. in 2. Reihe mit
ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen
Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Durch die Ausgestaltung des
Bebauungsplanes soll eine geordnete Nachverdichtung erreicht werden, bei der
einerseits die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Bauplätze entsteht, zum
anderen aber auch Rücksicht auf Eigentümer genommen wird, die keine
Nachverdichtung wünschen. Zudem sind im Verfahren technische Fragen,
insbesondere im Hinblick auf Gewerbelärm zu prüfen.
Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil, dass im Verfahren auf eine Umweltprüfung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand, Gewerbelärmgutachten (rd. 1.800 Euro)
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße – Appelhülsen“