Betreff
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
161/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 (VL 021/2016) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hinsichtlich der Änderung zu folgenden Sachverhalten gefasst:

 

  1. Die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung kultureller Anlagen.

 

  1. Die Festsetzung einer Verkehrsfläche.

 

Anregungen und Bedenken durch Stellungnahmen sind Anlage 1 zu entnehmen. Details zur 8. Änderung des Bebauungsplans sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Im Planverfahren wurden insbesondere umfassende Stellungnahmen von zwei Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Beisenbusch sowie aus der Öffentlichkeit abgegeben, die sich kritisch mit der Frage auseinandersetzt, ob durch die Planänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Krematoriums geschaffen werden können und ob Gewerbetreibende im Gewerbegebiet im Hinblick auf einen Gebietserhaltungsanspruch in ihren Rechten verletzt werden. Ferner wird diese Entscheidung grundsätzlich kritisiert.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Argumente vorgebracht worden, die eine Planänderung ausschließen. Jedoch wird erneut darauf hingewiesen, dass insbesondere die Frage, ob Krematorien ohne Abschiedsräume grundsätzlich in Gewerbegebieten zulässig sind, nicht abschließend höchstrichterlich beantwortet wurde.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Verfahren trägt der potentielle Investor für das Krematorium, da die Änderung durch diesen veranlasst wird.

Die Straßenbaukosten sinken gegenüber den im Haushalt veranschlagten Mitteln, da die erforderliche öffentliche Straße weniger lang als kalkuliert wird.


Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahmen und Abwägungsempfehlungen zur 8.Änderung des B-Plans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“

Anlage 2: 8. Änderung des B-Plans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“

Anlage 3: Begründung zur 8. Änderung des B-Plans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet                   Beisenbusch“