Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen; hier: Beantragung von Fördermitteln
Vorlage
160/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein mehrjähriges Bushaltestellenausbau-Programm, wie im Sachverhalt geschildert, zu stellen. Ab 2018 werden die erforderlichen Mittel im Haushalt berücksichtigt.


Sachverhalt:

Das Personenbeförderungsgesetz definiert in § 8 Abs. 3 das Ziel, dass bis zum 1.1.2022 alle Haltestellen barrierefrei umzubauen sind. Hiervon sind Ausnahmen möglich, die der Nahverkehrsplan der jeweiligen Aufgabenträger definiert. Der Nahverkehrsplan des Kreises Coesfeld befindet sich derzeit im Neuaufstellungsverfahren, so dass über diese Ausnahmen derzeit noch keine Klarheit herrscht.

Dennoch sollte aus Sicht der Verwaltung bereits jetzt mit dem barrierefreien Umbau begonnen werden, um zumindest kurz- und mittelfristig bereits die besonders aufkommensstarken Haltestellen umbauen zu können, und damit die Nutzbarkeit der Haltestellen für alle Fahrgäste zu verbessern und die Attraktivität des ÖPNV insgesamt steigern zu können.

Ein normgerechter Umbau umfasst dabei insbesondere folgende Elemente:

-               angehobene Borde für einen (nahezu) niveaugleichen Einstieg in Niederflurbusse; ergänzend hierzu müssen auch die Voraussetzungen für ein gerades Anfahren der Haltestellen geschaffen werden (vorzugsweise durch Buskaps, alternativ durch ausreichend lange Busbuchten)

-               Bewegungsflächen ausreichend dimensioniert

-               Kontrastreiche Gestaltung und Bodenindikatoren für sehbehinderte und blinde Menschen

Im Zuge der allgemeinen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sollten im Zuge des jeweiligen Umbaus auch zeitgemäße Wartehallen und tlw. auch Fahrradabstellplätze integriert werden.

Bei Haltestellen entlang der Ortsdurchfahrt Darup und Nottuln dient der Umbau zudem als verkehrsberuhigendes und aufwertendes Element im Zuge der insgesamt erforderlichen Umgestaltung der Straßenräume nach Fertigstellung der jeweiligen Ortsumgehungen.

Anlage 1 kann ein Foto einer Haltestelle entnommen werden, die im Wesentlichen den o.g. Anforderungen entspricht. Ein Foto der derzeitigen Nottulner Standardwartehalle mit zwei Fahrradbügeln findet sich in ebenfalls in Anlage 1.

 

Kostenschätzung

Die Umbaukosten unterscheiden sich je nach örtlichen Gegebenheiten deutlich, denn der Umfang der Tiefbauarbeiten ist sehr unterschiedlich. Außerdem werden Wartehallen in unterschiedlicher Größe gewählt werden müssen; teils können aber auch alte Wartehallen erhalten bleiben, bzw. bei faktisch (fast) reinen Ausstiegshaltestellen kann auf diese verzichtet werden.

Im Durchschnitt ist nach Berechnungen von FB 4 (Tiefbauarbeiten) und des Gebäudemanagements (Wartehallen) mit Kosten je Haltestelle von rund 25.000 € zu rechnen. Dies umfasst eine Bordaufhöhung auf 12 m Länge mit den o.g. Elementen, eine neue zweiteilige Wartehalle sowie drei Fahrradbügel.

Die Verwaltung schlägt vor, jährlich jeweils 2 Haltestellenpaare (also in beiden Fahrtrichtungen) umzubauen und hierfür somit jährlich 100.000 € zur Verfügung zu stellen. Bis 2022 könnten so vrsl. etwa 10 Haltestellen in beide Fahrtrichtungen barrierefrei umgestaltet werden.  

 

Förderung

Der barrierefreie Umbau von Haltestellen sowie die Errichtung von Wartehallen wird gemäß § 12 ÖPNV-Gesetz NRW in Verbindung mit der zugehörigen Förderrichtlinie des NWL zu 90 % gefördert. Förderanträge sind jährlich zum 31.01. für eine Förderung im Folgejahr einzureichen. Bei Einreichen eines Förderantrages bis zum 31.01.17 könnten also 2018 die ersten Haltestellen umgebaut werden.

 

Auswahl der Haltestellen

Als Kriterium zur Auswahl der umzubauenden Haltestellen ist aus Sicht der Verwaltung die Anzahl der Ein- und Aussteiger an den Haltestellen, die Taktdichte der die Haltestelle anfahrenden Buslinien und ggf. angrenzende besondere Einrichtungen heranzuziehen. Darüber hinaus sollte auch in den kleinen Ortsteilen jeweils mindestens eine Haltestelle umgebaut werden und in den größeren Ortsteilen die räumliche Verteilung möglichst gleichmäßig erfolgen.

Die abschließende Auswahl für das jeweilige Folgejahr sollte auch im Zusammenspiel mit dem in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan, der jeweiligen besonderen baulichen Gegebenheiten und ggf. unter Einbeziehung anderer parallel erfolgenden Bauarbeiten erfolgen.

Unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien könnten dies z.B. folgende Haltestellen sein:

0. Nottuln: ZOB (Umbau im Zuge der geplanten Verlagerung; daher nicht förderfähig)

1. Nottuln: Historischer Ortskern (ehem. Volksbank)

2. Nottuln: Mauritz

3. Nottuln: Auf der Heide

4. Nottuln: NN, zentral im südlichen Bereich; z.B. Carl-Diem-Ring

5. Appelhülsen: Bahnhof

6. Appelhülsen: Kreuzung oder Heitbrink

7. Darup: Alter Hof Schopmman

8. Darup: Mitte

9. Schapdetten: Schule

10. Schapdetten / Stevern: Abzw. Stevern

Die Auflistung stellt keinen Vorschlag für eine Priorisierung dar. Für das Jahr 2018 schlägt die Verwaltung den Umbau der Haltestellen Nottuln Historischer Ortskern (aufkommensstärkste Haltestelle; derzeit keinerlei Komfortmerkmale; unmittelbare Errichtung nach Fertigstellung der OU Nottuln) und Darup Alter Hof Schoppmann (wichtiges Element im Zuge der Umgestaltung der OD Darup; Hof Schoppmann als besonderes Ziel auch von regionaler Bedeutung) vor. Ebenfalls hohe Priorität hat – vrsl. für das Jahr 2019 – der Umbau der Haltestelle Schapdetten Schule, da hier von Eltern die Wartsituation insgesamt als unbefriedigend eingeschätzt wird und im Zuge des Umbaus auch diesbezüglich Verbesserungen erzielt werden könnten.


Finanzielle Auswirkungen:

2018-2022: jährlich ca. 100.000 €; Förderung in Höhe von ca. 90.000 €


Anlagen:

Anlage 1: Foto einer barrierefrei umgebauten Haltestelle sowie Foto der derzeitigen Nottulner Standard-Wartehalle