Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nottuln
Vorlage
149/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage abgedruckte Ergänzung des Brandschutzbedarfsplans wird unter folgender Konkretisierung zum Beschluss erhoben:

Die Eintreffzeit für ein Hubrettungsfahrzeug wird entsprechend der Schutzzieldefinition des Brandschutzbedarfsplans 2014 auf maximal 8 Minuten festgesetzt.


Sachverhalt:

Im Juni 2015 wurde die Drehleiter am Standort Appelhülsen in Dienst gestellt. Dies führt, wie aus der Diskussion zur Anschaffung der Drehleiter bekannt, unter anderem auch zu baurechtlichen Auswirkungen:

Ist in einer Gemeinde eine Drehleiter verfügbar, kann im Einzelfall auch bei Gebäuden mit Rettungshöhen von mehr als 12 m auf einen zweiten baulichen Rettungsweg verzichtet werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern ist abhängig von der Eintreffzeit der Drehleiter am Einsatzort.

Die Festlegung dieses Bereichs muss durch die Gemeinde Nottuln erfolgen und wird anschließend dem Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde für künftige Entscheidungen mitgeteilt.

Für die entsprechende Festlegung wurde von der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH eine Ergänzung des Brandschutzbedarfsplans erarbeitet (siehe Anlage). Eine verbindliche Anforderung an die Eintreffzeit für ein Hubrettungsfahrzeug ist der Beratungsfirma nicht bekannt. Sie empfiehlt aber, eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten entsprechend der Schutzzieldefinition des Brandschutzbedarfsplans 2014 anzusetzen. Diese Eintreffzeit ergibt sich implizit aus der primären Aufgabe Menschenrettung.

Beim Schutzziel „Kritischer Wohnungsbrand“ ist im Brandschutzbedarfsplan das Ziel vorgegeben, innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung zunächst mit 9 Feuerwehrleuten vor Ort zu sein. Dabei sollte der Zielerreichungsgrad nach der Rechtsprechung 90 % bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß diesem Schutzziel aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unterschreiten. Die Hilfsfrist beginnt für kreisangehörige Gemeinden mit der Disposition der Einsatzkräfte, also der Auswahl der zu entsendenden Einheiten durch den Disponenten in der Leitstelle. Sie umfasst die Ausrückzeit der Einsatzkräfte (Weg zum Gerätehaus, Anlegung der Schutzkleidung) und schließlich die Anfahrtszeit zur Einsatzstelle. Die Dispositionszeit ist bei der Berechnung der Hilfsfrist im Nottulner Fall zu vernachlässigen, da diese per Knopfdruck automatisch in der Leitstelle erfolgt. Somit verbleiben als relevante Abschnitte nur noch die Ausrück- und die Fahrzeit.

Die mittlere Ausrückzeit der Feuerwehr beträgt nach eigenen Angaben im Löschbezirk Appelhülsen 4:23 Minuten. Gemäß Zielerreichungsgrad liegen 90 % der Ausrückzeiten unter oder bei 5:12 Minuten. Somit verbleiben bis zum Ablauf der Hilfsfrist gemäß Brandschutzbedarfsplan knapp 3 Minuten Fahrzeit. Innerhalb dieser Fahrzeit werden drehleiterpflichtige Objekte im Ortsteil Appelhülsen vom Hubrettungsfahrzeug erreicht, andere Ortsteile hingegen nicht (vgl. Seite 7 der Anlage) 

Selbst wenn die oben beschriebene Hilfsfrist zum Schutzziel „Kritischer Wohnungsbrand“ im Brandschutzbedarfsplan auf 12 Minuten erhöht würde und damit der rettungsdienstlichen Hilfsfrist im ländlichen Bereich im Kreis Coesfeld entspräche, würde das im Gerätehaus Appelhülsen stationierte Hubrettungsfahrzeug weite Bereiche des Ortsteils Nottuln selbst bei optimistischer Schätzung nicht rechtzeitig innerhalb dieser längeren Hilfsfrist zum vorgegebenen Zielerreichungsgrad von mindestens 90 % erreichen (5:12 Min. Ausrückzeit + 6 – 7 Min. Fahrzeit). Selbst bei siebenminütiger Fahrzeit würde nach Berechnung von LUELF & RINKE gerade mal das Gerätehaus Nottuln bzw. der Kreisverkehr B525 / Schapdettener Straße nahezu erreicht (vgl. Seite 11 der Anlage). Drehleiterpflichtige Objekte in Nottuln würden daher auch bei deutlicher Verlängerung der Hilfsfrist in weiten Bereichen des Ortsteils Nottuln nicht abgedeckt.

Auf Basis der Fahrzeitisochrone lässt sich die Empfehlung ableiten, zukünftig neue drehleiterpflichtige Objekte nur im Ortsteil Appelhülsen auszuweisen. Die einzelnen Fahrzeitisochrone sind der Anlage (Seiten 7 ff.) zu entnehmen. Auf Seite 16 der Anlage werden die entscheidungsrelevanten Punkte zusammengefasst.

Herr Zens von der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wird in der Ausschusssitzung den Sachverhalt näher erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen


Anlagen:

Ergänzung („Abdeckung drehleiterpflichtiger Objekte“) zur Fortschreibung 2014 des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Nottuln