Betreff
Änderung Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums Baumberge gem. § 31 Abs. 1 GemHVO NRW
Vorlage
125/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die geänderte Dienstanweisung wird gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO vom Rat zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Im Rahmen einer GPA-Prüfung im Jahr 2015 wurde vorgeschlagen, die bestehende Dienstanweisung redaktionell anzupassen. Am 03.06.2016 wurde die geänderte Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums Baumberge von Frau Mahnke und Herrn Gromöller unterzeichnet und den Belegschaften der Gemeindeverwaltungen Havixbeck und Nottuln zur Kenntnis gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums Baumberge vom 03.06.2016