Betreff
Änderung Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums Baumberge gem. § 31 Abs. 1 GemHVO NRW
Vorlage
125/2016
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die geänderte Dienstanweisung wird gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO vom Rat zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer GPA-Prüfung im Jahr 2015 wurde vorgeschlagen,
die bestehende Dienstanweisung redaktionell anzupassen. Am 03.06.2016 wurde die
geänderte Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums
Baumberge von Frau Mahnke und Herrn Gromöller unterzeichnet und den
Belegschaften der Gemeindeverwaltungen Havixbeck und Nottuln zur Kenntnis
gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Finanzzentrums
Baumberge vom 03.06.2016