Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bilanz zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme von 118.987.108,70 €
festgestellt.
2.
Die
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 482.797,38 € festgestellt.
3.
Die
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Endbestand an liquiden
Mitteln in Höhe von 7.233.389,57 € festgestellt.
4.
Der Anhang und
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des
von der Concunia GmbH aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den
Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird der
Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
6.
Der
festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von
482.797,38 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2015 ist durch die Concunia
GmbH aus Münster geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Gesamtergebnisrechnung
2015
- Gesamtfinanzrechnung
2015
- Teilergebnisrechnungen
2015
- Teilfinanzrechnungen
2015
- Bilanz
zum 31.12.2015
- Anhang
zum Jahresabschluss 2015
- Anlagenspiegel
zum 31.12.2015
- Forderungsspiegel
zum 31.12.2015
- Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2015
- Rückstellungsspiegel
zum 31.12.2015
- Ermächtigungsübertragungen
2015 nach 2016
- Mittelfristiger
Instandhaltungsplan zum 31.12.2015
- Lagebericht
zum Jahresabschluss 2015
- Bestätigungsvermerk
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der
von der Concunia GmbH aus Münster erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage
bei.
Die
Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen
ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser
Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den
Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.06.2016
eingehend erläutert.
Der Ausschussvorsitzende soll in der
Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter
Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 6) unterzeichnen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1
Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung
über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Die
Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer
Beschlussempfehlung für den Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage
für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Concunia
GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk und die vom Ausschussvorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlage
1 – Gesamtergebnisrechnung 2015
Anlage
2 – Gesamtfinanzrechnung 2015
Anlage
3 – Aktiva, Bilanz 2015
Anlage
4 – Passiva, Bilanz 2015
Anlage
5 - Prüfungsbericht der Concunia GmbH aus Münster (nur für die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)
Anlage
6 - Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der
Ausschusssitzung am 30.06.2016 zu unterzeichnen)