Beschlussvorschlag:

1.

Die Bilanz zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme von 118.987.108,70 € festgestellt.

 

2.

Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 482.797,38 € festgestellt.

 

3.

Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 7.233.389,57 € festgestellt.

 

4.

Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 werden festgestellt.

 

5.

Auf der Grundlage des von der Concunia GmbH aus Münster erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

 

6.

Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 482.797,38 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

 


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2015 ist durch die Concunia GmbH aus Münster geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Gesamtergebnisrechnung 2015
  • Gesamtfinanzrechnung 2015
  • Teilergebnisrechnungen 2015
  • Teilfinanzrechnungen 2015
  • Bilanz zum 31.12.2015
  • Anhang zum Jahresabschluss 2015
  • Anlagenspiegel zum 31.12.2015
  • Forderungsspiegel zum 31.12.2015
  • Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2015
  • Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015
  • Ermächtigungsübertragungen 2015 nach 2016
  • Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2015
  • Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
  • Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Der von der Concunia GmbH aus Münster erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage bei.

 

Die Anlagen werden den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.06.2016 eingehend erläutert.

 

Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 6) unterzeichnen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

 

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Concunia GmbH abgegebene Bestätigungsvermerk und die vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Jahresabschluss


Anlagen:

 

Anlage 1 – Gesamtergebnisrechnung 2015

 

Anlage 2 – Gesamtfinanzrechnung 2015

 

Anlage 3 – Aktiva, Bilanz 2015

 

Anlage 4 – Passiva, Bilanz 2015

 

Anlage 5 - Prüfungsbericht der Concunia GmbH aus Münster (nur für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in gedruckter Form)

 

Anlage 6 - Bestätigungsvermerk (vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden in der Ausschusssitzung am 30.06.2016 zu unterzeichnen)