Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2015.
Vorlage
099/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2015 wird zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.015.124,21 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 32.087,40 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 32.087,40 € wird an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Wirtschaftsjahr 2015 des Baubetriebshofes wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 32.087,40 € erzielt. Damit konnte das Jahresergebnis gegenüber dem Ausweis eines neutralen Jahresergebnisses lt. Erfolgsplanung verbessert werden. Ursächlich dafür ist insbesondere ein Anstieg der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 32.087,40 € an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Die Schlussbilanz des Baubetriebshofes ergibt zum 31.12.2015 eine Bilanzsumme in Höhe von 1.015.124,21 €.

 

Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes wurde durch die Betriebsleitung aufgestellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH, Münster, geprüft. Die Vertreter der Gesellschaft werden den Jahresabschluss in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutern.

 

 

Anmerkung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2015 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 32.087,40 €

 


Anlagen:

 

  1. Bilanz zum 31.12.2015
  2. Gewinn- und Verlustrechnung 2015
  3. Anhang
  4. Lagebericht
  5. Wirtschaftsplanvergleich