Betreff
Zuschussantrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin vom 01.06.2016 auf finanzielle Unterstützung einer vorübergehend einzurichtenden 5. Gruppe für den St. Marienkindergarten in Darup
Vorlage
095/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin wird auf Antrag vom 01.06.2016 ein einmaliger Zuschuss bis zur Höhe von 8.000 € zur Einrichtung einer zusätzlichen 5. Gruppe für den St. Marien Kindergarten in Darup zur Verfügung gestellt. Diese Gruppe wird vorübergehend in den Räumen der dortigen Kindertagesstätte eingerichtet. Sollte diese Gruppe nicht mehr benötigt werden, werden die beschafften Einrichtungsgegenstände einem anderen Kindergartenträger in der Gemeinde Nottuln zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist in diesem Jahr bereits Gegenstand mehrerer politischer Beratungen gewesen. Es wird insbesondere auf die ausführliche Beratung im Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit am 19.04.2016, vgl. Vorlage Nr. 044/2016, verwiesen.

Neben der Situation im Ortsteil Nottuln (Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte  auf der Gemeindewiese als Übergangslösung sowie Standort-, Träger- und Investorensuche für bis zu zwei weiteren Kindertagesstätten im Ortsteil Nottuln) weisen sowohl Kindergartenbedarfsplanung als auch Anmeldesituation auch im Ortsteil Darup einen Fehlbedarf für eine zusätzliche Gruppe, vornehmlich für jüngere Kinder aus.

Das Kreisjugendamt konkretisiert den Bedarf im Ortsteil Darup wie folgt:

 

„Anhand der vorliegenden Anmeldezahlen in Darup wird der Bedarf zur Einrichtung einer zeitlich befristeten 5. Gruppe (Typ II Gruppe mit 10 Plätzen für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren) im Kath. Kindergarten St. Marien, Nottuln-Darup bestätigt. Eine andere Betreuungsmöglichkeit, wird für die in Darup angemeldeten Kinder  nicht gesehen. Die Einrichtung der vorübergehenden 5. Gruppe  ist im bisherigen Mehrzweckraum der Kath. Kindertageseinrichtung St. Marien Darup geplant. Die Machbarkeit wurde bereits mit dem Landesjugendamt mündlich abgestimmt.“

 

Vor diesem Hintergrund wurde seit einiger Zeit untersucht, wie diesem Bedarf in Darup auch ortsnah begegnet werden könnte. Eine zunächst favorisierte Übergangslösung im Alten Hof Schoppmann wurde nach eingehender Prüfung verworfen. In der Folgezeit wurde überlegt, wie eine 5. Gruppe, zumindest übergangsweise, im bestehenden Kindergarten untergebracht werden kann. Der positive Ausgang dieser Überlegungen hat den Träger der Einrichtung bewogen, den als Anlage Nr. 1 beigefügten Antrag vom 01.06.2016 auf finanzielle Unterstützung i.H.v. rd. 8.000 € durch die Gemeinde Nottuln zu stellen.

Der seit vielen Jahren geübten Praxis und ständiger Beschlusslage zur Folge müsste diesem Antrag gefolgt werden, da

 

  1. die Bedarfslage durch das zuständige Kreisjugendamt festgestellt wurde.
  2. ein Träger dankenswerter Weise gefunden wurde, der bereit und in der Lage ist, zusätzliche Kindergartenplätze bereit zu stellen.
  3. der Träger sich durch Eigenmittel, insbesondere durch angesparte Zweckrücklagen an den Investitionskosten beteiligt. Diese Möglichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, da es sich um eine Übergangslösung handelt und die bezuschussten Einrichtungsgegenstände im Anschluss zwecks Nachnutzung einem anderen Träger zur Verfügung gestellt werden.

Trotz des Umstandes, dass der neue DRK Kindergarten auf der Gemeindewiese voraussichtlich nur mit einer Gruppe den Betrieb aufnimmt, wird in Einklang mit der bisherigen Beschlusslage vorgeschlagen, der Katholischen Kirchengemeinde den beantragten Zuschuss in Höhe von bis zu 8.000 € zu gewähren.

Finanzmittel sind hierfür im Haushalt 2016 nicht enthalten und müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Einmalig 8.000 €, überplanmäßig im Haushaltsjahr 2016


Anlagen:

  1. Schreiben der Kath. Kirchengemeinde St. Martin vom 01.06.2016