Betreff
Beschlussfassung des 1. Nachtragshaushaltes 2016
Vorlage
086/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 GO NW die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung der vorgelegten Haushaltsdaten vom 26.04.2016 mit der Ergänzung, den Mietzuschuss um 11.000,- € zu erhöhen.

 

 

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 am 26.04.2016 liegt dieser seit dem 04.05.2016 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf konnten bis zum 18.05.2016 erhoben werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2016 den Nachtragshaushaltsplanentwurf beraten mit der Ergänzung, den Mietzuschuss im Jahr 2016 um 11.000,- € zu erhöhen. Der Grund dieses zusätzlichen Aufwands besteht in der Notwendigkeit eines zusätzlichen Flures für eine künftig noch einzurichtende 3. Kita-Gruppe sowie in einer Kostensteigerung für die Anmietung der Container. Diese Kostensteigerung wird sich auf die Aufwendungen und Auszahlungen auswirken und ist deshalb in dem Nachtrag zu berücksichtigen. In Verbindung mit dieser Ergänzung hat der Haupt- und Finanzausschuss für den Rat den empfehlenden Beschluss gefasst, diesen mit den Anlagen zu beschließen. Die überarbeitete 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln für das Haushaltsjahr 2016 ist als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen des 1. Nachtragshaushaltes 2016 sind im Nachtragshaushaltsplanentwurf vom 26.04.2016 enthalten zzgl. 11.000,- € für die Erhöhung des Mietzuschusses.

 


Anlagen:

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln für das Haushaltjahr 2016