Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beauftragt einen Dienstleister zur Einrichtung
und Betreibung eines Hotspots im Ortskern Nottuln (Stiftsplatz und
Kastanienplatz).
Sachverhalt:
Historie
zum Antrag
Die UBG-Fraktion hat im November 2015 einen ersten Antrag zum Thema
WLAN-Hotspots für Nottulner Ortsteile gestellt. Dieser ist zur Beratung an den
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen überwiesen worden.
Die Verwaltung sammelte daraufhin Informationen und erste Angebote von
möglichen Dienstleistern und stellte diese den Mitgliedern des Ausschusses zur
Verfügung. Aus dieser Sammlung erfolgen seitens der Verwaltung zwei
Beschlussvorschläge.
Rahmenbedingungen
Öffentliches WLAN wird von verschiedensten Personenkreisen gewünscht und auch
genutzt. Die Unklarheiten beim Thema „Störerhaftung“ führten bundesweit zu
einem verhaltenen Ausbau von öffentlichen Hotspots. Am 11. Mai 2016 sind die
Weichen für ein Gesetz gestellt worden, welches einen Wegfall dieser
Störerhaftung vorsieht. Ob dies in dem angekündigten Umfang wirklich erfolgen
wird, ist abzuwarten.
Vorschlag
zur Vorgehensweise
Die Gemeinde will sich für einen öffentlichen Hotspot im Ortskern Nottuln
einsetzen und beauftragt hierfür einen Dienstleister, der sowohl Montage der
Hardware, Service als auch den Kundensupport übernimmt. Der Dienstleister ist
zugleich auch Betreiber und somit verantwortlich für alle datenschutzrelevanten
Vorsichtsmaßnahmen.
Zusätzlich ist die sogenannte Landing-Page als Plattform für Werbemaßnahmen, Stadtmarketing und als Kommunikationsinstrument nutzbar. Diese Funktion kann bei Bedarf kostenpflichtig eingerichtet werden. Etwaige inhaltliche Anpassungen im Nachgang sind mit Zusatzkosten verbunden.
Das Verwaltungsgebäude auf dem Stiftsplatz ist Teil des Netzwerks.
Finanzielle Auswirkungen:
einmalige Kosten - (Hardware, Montage, Verkabelung)
monatliche Kosten - (Nutzung, Service, Support)