Betreff
Anlegung von zwei Haltestellenbereichen an der Burgstraße für den Schülertransport der Sekundarschule
Vorlage
079/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anlegung der Haltestellenbereiche wird befürwortend zur Kenntnis genommen


Sachverhalt:

Nachdem die Liebfrauenschule als Realschule in eine Sekundarschule verändert und damit erweitert worden ist, sind die Schülerzahlen wie erwartet deutlich angestiegen. Das Einzugsgebiet der Sekundarschule umfasst nunmehr auch die angrenzenden Ortsteile anderer benachbarter Kommunen (Buldern, Rorup), teilweise auch deren Kernorte (Billerbeck).

 

Diese gestiegene Schülerzahl, verstärkt durch den größeren Einzugsbereich, führte ebenfalls zu einem höheren Fahrten- bzw. Busaufkommen im Schülertransport.

 

Bisher wird der gesamte Busverkehr über Haltestellen an der Hagenstraße abgewickelt. Das gestiegene Fahrzeugaufkommen, besonderes im morgendlichen Verkehr, bedingte 2015 eine Verlegung der Haltestelle aus dem Kurven-/Einmündungsbereich Uphovener Weg/Hagenstraße ortseinwärts.

 

Nunmehr ist die Elternschaft der Sekundarschule über die Schulleitung erneut an die Gemeinde Nottuln herangetreten, da die benannten Haltestellen durch den Schülertransport überlastet sind und sich daraus Sicherheitsprobleme im Aufstellbereich ergeben. Hingewiesen wird auch auf die noch geringfügig steigende Schülerzahl und die anhaltende Beliebtheit der Liebfrauenschule. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerzahl an der Sekundarschule in den kommenden Jahren nicht sinken wird.

 

Diese Angaben wurden durch Überprüfungen des OA der Gemeinde Nottuln und durch die eingesetzten Busunternehmen bestätigt.

 

Insofern wurde begonnen, Alternativen auf rechtliche und praktische Umsetzbarkeit durch alle beteiligten Behörden (Kreis Coesfeld, Kreispolizeibehörde, Gemeinde Nottuln) und die Sekundarschule zu prüfen.

 

In Übereinstimmung aller genannten Beteiligten wird folgende Alternativhaltestelle als Entlastung für die Hagenstraße vorgeschlagen:

 

An der Burgstraße werden beidseitig Haltestellen eingerichtet. Die erste Haltestelle befindet sich in Höhe der Hausnummer 49, die zweite am Grundstück Burgstraße 32. Als Option wurde festgelegt, die letztgenannte, zweite Haltestelle wieder aufzugeben, wenn sich die Lage als impraktikabel erweist. Mit größerem Aufwand können An- und Abfahrt auch über die verbleibende Haltestelle abgewickelt werden.

 

Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Belastung der Anlieger gering gehalten werden soll. Es wird durch die Wahl dieser Haltestellenstandorte u.a. die Anzahl der Parkplätze im oberen Bereich der Burgstraße vollständig erhalten.

 

Die Haltestellen an der Hagenstraße sollen nicht insgesamt aufgegeben werden. Es soll vielmehr ein Splitting zwischen den verschiedenen Buslinien geben. Grundlage der Aufteilung wird die Anzahl der transportierten Schüler sein. Angestrebt wird eine hälftige Verteilung auf Burg- und Hagenstraße.

 

 

 

 

Um diese Lösung umsetzen zu können, sind einige verkehrsrechtliche und bauliche Änderungen im Einmündungsbereich der Straßen Kastanienplatz/Burgstraße vorzunehmen.

Um den für die eingesetzten Busse notwendigen Kurvenradius zur Benutzung der Einmündung zu erhalten, müssen zwei Parkplätze entfernt werden (s. Anlage). Zusätzlich ist ein Teil des Parkstreifens vor der Gaststätte „Denter“ von Beparkung künftig freizuhalten. Dies würde durch die Aufbringung einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung erfolgen. Der Busparkplatz vor der Gaststätte in den Maßen eines Reisebusses wird erhalten.

 

Außerdem sind einige Begrenzungspoller und Verkehrsschilder zu versetzen (s. Anlage).

 

Die Kosten für diese Änderungen werden bis zur Sitzung durch den Fachbereich 4 ermittelt und bei der Behandlung des TOP mitgeteilt.

 

In Abwägung der dadurch erreichbaren Verbesserung der Sicherheit im Schülertransport mit der Entlastung der Hagenstraße und den Einschränkungen auf der Burgstraße wird die Zustimmung zu dieser Maßnahme empfohlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die entstehenden Kosten werden ermittelt und in der Sitzung bekanntgegeben


Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus dem Liegenschaftskataster und Fotos