Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Zwischen
Martinistraße und Steinstraße“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung im
beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).
Sachverhalt:
Eine größere Gruppe von
Eigentümern hat bei der Verwaltung eine Anfrage zur Nachverdichtung im Bereich
Martinistraße und Steinstraße gestellt. Daraufhin wurde die Eigentümerschaft
des potenziellen Nachverdichtungsgebietes (siehe Anlage 1) zunächst zu einer
Informationsveranstaltung eingeladen und dann schriftlich um eine Rückmeldung
gebeten, in der verschiedene Nachverdichtungsvarianten (Einzel-, Doppel-,
Gruppenerschließung etc.) favorisiert werden konnten. Das Ergebnis war eine
überwiegend positive Rückmeldung.
Ziel des Verfahrens ist die
Schaffung von Baufeldern „in 2. Reihe“ mit ergänzenden Festsetzungen, die eine
Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten vorsehen (Höhe, Dachform
etc.). Durch die Ausgestaltung des Bebauungsplanes soll eine geordnete
Nachverdichtung erreicht werden, bei der einerseits die Möglichkeit zur
Schaffung zusätzlicher Bauplätze entsteht, zum anderen aber auch Rücksicht
genommen werden auf Eigentümer, die keine Nachverdichtung wünschen. Zudem sind
im Verfahren technische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Entwässerung
zu prüfen.
Der nicht-öffentlichen
Vorlage 080/2016 kann das Meinungsbild im Detail entnommen werden.
Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Dies hat den Vorteil, dass im Verfahren auf eine Umweltprüfung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann. Im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Betroffenen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand, Fachgutachten sind voraussichtlich nicht erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 146 „Zwischen Martinistraße und Steinstraße“