Betreff
Kreativgärten Darup, Beratung über das weitere Vorgehen
Vorlage
076/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere unter den im Sachverhalt genannten Rahmenbedingungen einen gestattungsvertrag mit den Betreibern der Kreativgärten zur Nutzung der Straßenseitenflächen abzuschließen.

Eine finanzielle Förderung des Projektes findet nicht statt.


Sachverhalt:

Seit einigen Jahren haben sich im Randbereich der Coesfelder Straße auf Höhe des westlichen Ortsausgangs die sogenannten Kreativgärten Darup angesiedelt. Die nach ökologischen und künstlerischen Gesichtspunkten gestalteten Anlagen umfassen umfangreiche Bepflanzungen, diverse Kunstinstallationen, Bänke und eine kleine Abstellhütte. Bei der Verwaltung sind einerseits viele positive Rückmeldungen zur Anlage aber auch eine ganze Reihe von kritischen Reaktionen eingegangen.

Die Verwaltung begrüßt die Kreativgärten grundsätzlich als künstlerisches Aushängeschild im Ortsteil Darup, das mit sehr viel persönlichem Engagement gewachsen ist.

Dennoch ist hier im Laufe der letzten Jahre eine Situation entstanden, die aus Haftungsgründen so für die Verwaltung nicht tragbar ist. Eine Zustimmung der Gemeindeverwaltung für die derzeitige Nutzung der Anlage wurde nie erteilt. Seit 2012 hat es Bemühungen gegeben, die Situation z.B. über den Abschluss eines Gestattungsvertrages in geregelte Bahnen zu lenken. Letztlich hat es jedoch bei allen im Raume stehenden Entwürfen Punkte gegeben, die für eine der beiden Vertragsparteien dazu geführt haben, dass eine Unterzeichnung nicht möglich war.

Vor dem Hintergrund der mittlerweile kontroversen öffentlichen Diskussion, einem Ortstermin, bei dem nur in Teilen eine Einigung erzielt werden konnte, sowie einem im Nachgang eingegangenen Schreiben mit Anforderungen der Betreiber der Kreativgärten an die Vertragsgestaltung (siehe Anlage 1), die für die Verwaltung so nicht umsetzbar erscheinen, ist es aus Sicht der Verwaltung ratsam, den Vorgang in den politischen Gremien zu diskutieren.

Zur Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschuss werden die Betreiber der Kreativgärten eingeladen, um ihre Position darzulegen.

 

Vertragsinhalte

Im Kern ist zwischen Betreiber und Gemeinde Nottuln strittig, wie mit bestehenden Haftungsrisiken umgegangen werden soll. Grundsätzlich hat die Gemeinde Nottuln als Trägerin der Straßenbaulast im in Rede stehenden Bereich sowie als Grundstückseigentümerin eine Verkehrssicherungspflicht.

Nach rechtlicher Bewertung der Verwaltung obliegt diese der Gemeinde unabhängig von einer möglichen vertraglichen Gestaltung für die gesamte Gartenanlage. Äußerst problematisch ist hier, dass es sich um eine öffentlich zugängliche Anlage handelt. Gerade für die Installationen mit einer Höhe von mehr als einem Meter ist in diesen Fällen die Standsicherheit zu gewährleisten, um ein Verletzungsrisiko für Besucher und Nutzer der Straße auszuschließen.

Hierbei bestehen für Anlagen im öffentlichen Raum hohe Anforderungen einschließlich einer regelmäßigen Kontrolle, die von ehrenamtlichen Betreibern faktisch nicht zu erreichen sind. Außer einem Abbau kommt aus hiesiger Sicht höchstens ein Aufbau in einem nicht öffentlich zugänglichen abgezäunten Bereich in Frage. Im übrigen Bereich ist eine Gestaltung durch Anpflanzungen selbstverständlich weiterhin möglich.

Ebenfalls nicht zustimmungsfähig ist aus Sicht der Verwaltung eine zeitlich unbegrenzte Vertragsgestaltung. Rat und Verwaltung müssen z.B. bei geänderten Rahmenbedingungen stets in der Lage zu Vertragskündigungen sein.

Die von den Betreibern gewünschten verkehrlichen Umgestaltungen im Bereich der ehemaligen Ortsdurchfahrt sollten bei der Vertragsverhandlung ausgeklammert werden. Hier besteht kein Zusammenhang zu einem Gestattungsvertrag. Auch das Thema Öffentlichkeitsarbeit und ideelle Unterstützung durch die Gemeinde steht in keinem Zusammenhang mit einem Gestattungsvertrag.

 

Finanzierung

Sollte es unter Einhaltung dieser aus Sicht der Verwaltung nicht verhandelbaren Rahmenbedingungen zu einer Vertragsunterzeichnung kommen, so ist zu klären, ob die erforderlichen Maßnahmen insbesondere z.B. zur Einzäunung finanziell durch die Gemeinde gefördert werden soll. Wenn dies gewünscht ist, bedürfte es eines politischen Beschlusses.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Beschlussvorschlag: keine


Anlagen:

Anlage 1: Schreiben der Betreiber der Kreativgärten an die Gemeinde Nottuln