Betreff
Festlegung von Standorten zum Bau von Übergangswohnheimen für Flüchtlingen
Vorlage
075/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Folgende Standortprioritäten für die Errichtung von Übergangswohnheimen für Flüchtlinge werden festgelegt:

1. Priorität: Standort Darup 1 „Grünfläche am Sportplatz / Koettling“

2. Priorität: Nottuln 3 „Randbereich des RRB, Baugebiet Olympiastraße“

3. Priorität: Standort Appelhülsen 1 „Heitbrink“

Die Verwaltung wird mit den nächsten Arbeitsschritten. wie im Sachverhalt unter „Standards der Unterkünfte für die weitere Planung“ sowie „Weiteres Vorgehen“ erläutert, beauftragt.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 26.04.2016 (VL 063/2016) wurde das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, im Hinblick auf die erforderlichen Vorplanungen zur Realisierung einer oder mehrerer neuer Übergangswohnheime prioritär zu nutzende Standortvorschläge zu machen.

Zur Auswahl geeigneter Standorte hat sich die Verwaltung an den im Konzept genannten Grundsätzen orientiert. Demnach wird vorrangig eine dezentrale Unterbringung in allen Ortsteilen angestrebt. Zudem sollen die genannten Standorte bau- und planungsrechtlich schnell realisierbar sein. Hierzu hat eine Vorbesprechung mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld stattgefunden.

Außerdem hat eine Vorprüfung hinsichtlich der Ver- und Entsorgung stattgefunden. An allen Standorten ist diese technisch nach jetziger Einschätzung möglich. Auch die dabei entstehenden Kosten unterscheiden sich zwischen den Standorten nur geringfügig (leicht erhöhte Kosten beim Standort Darup 1), so dass diesbezüglich keine Faktoren in besonderem Maße für oder gegen einen der Standorte sprechen.

Aus Sicht der Verwaltung wird somit folgende Prioritätensetzung vorgeschlagen:

 

1. Priorität: Standort Darup 1 „Grünfläche am Sportplatz / Koettling“

Planungsrechtliche Bewertung:

Der Standort befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 51 „Sportzentrum Darup“. Festgesetzt ist eine öffentliche Grünfläche ohne besondere Zweckbestimmung.

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) sind bis zum 31.12.2019 für mobile Flüchtlingsunterkünfte auf drei Jahre Dauer befristete Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig.

 

Sonstige Lagebewertung

Auf Grund der Distanz zur Wohnbebauung kann auf der einen Seite von einem geringen Konfliktpotential ausgegangen werden. Im Gegenzug erschwert der etwas abgelegene Standort die Integration. Die Versorgungssituation in Darup ist auf Grund der weitgehend fehlenden Nahversorgung erschwert. Durch die stündliche Busverbindung nach Nottuln ist dies jedoch kein Ausschlusskriterium.

 

Fazit

Auch wenn die Rahmenbedingungen am vorgeschlagenen Standort nicht optimal sind, schlägt die Verwaltung den Daruper Standort im Sinne einer dezentralen Unterbringung in allen Ortsteilen als bevorzugten Standort vor.

 

2. Priorität: Nottuln 3 „Randbereich des RRB, Baugebiet Olympiastraße“

Planungsrechtliche Bewertung:

Der Standort befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“. Festgesetzt ist eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken. Zudem dient der Standort Ausgleichszwecken.

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte) sind bis zum 31.12.2019 für mobile Flüchtlingsunterkünfte auf drei Jahre Dauer befristete Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig. Die Ausgleichsanpflanzungen sind nach der Nutzung wieder herzustellen.

 

Sonstige Lagebewertung

Trotz der Lage am Rand des Ortsteils Nottuln ist der Ortskern mit vollständigem Infrastrukturangebot gut fußläufig erreichbar (ca. 1,3 km). Der Standort ist zwar ein wenig von der Wohnbebauung abgerückt aber dennoch so integriert, dass eine Integration nicht in besonderem Maße erschwert ist.

 

Fazit

Die Rahmenbedingungen am vorgeschlagenen Standort sind gut. Im Hinblick auf die dezentrale Verteilung von Standorten auf alle Ortsteile ist der Standort auf Grund der hohen vorhandenen Unterbringungskapazität lediglich als 2. Priorität anzusehen.

 

3. Priorität: Standort Appelhülsen 1 „Heitbrink“

Planungsrechtliche Bewertung:

Der Standort befindet sich im Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Gemäß § 236 Abs. 9 (Sonderregelungen für Flüchtlingsunterbringungen) sind bis zum 31.12.2019 Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen im Außenbereich zulässig, wenn der Standort unmittelbar an den Innenbereich angrenzt.

 

Sonstige Lagebewertung

Trotz der o.g. rechtlichen Rahmenbedingungen wäre ein kleiner Grünstreifen zwischen Wohnbebauung und Unterkunft zulässig, um das Konfliktpotential zu verringern.

Im Übrigen ist der Standort im Hinblick auf die fußläufig erreichbaren Versorgungsangebote im Ortsteil gut geeignet. Für im Ortsteil Nottuln wahrzunehmende Termine kann auf das gute ÖPNV-Angebote zurückgegriffen werden.

Im Hinblick auf die mittelfristig am Standort geplante Wohnbebauung, ist zunächst davon auszugehen, dass der Standort in einigen Jahren zurück gebaut werden muss.

 

Fazit

Die Rahmenbedingungen am vorgeschlagenen Standort sind gut. Im Hinblick auf die dezentrale Verteilung von Standorten auf alle Ortsteile ist angesichts der derzeitigen Unterbringungskapazität im Übergangsheim Weseler Straße und trotz der mittelfristigen Planung zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau im Bereich Dirksfeld ein dritter Standort in Appelhülsen an 3. Priorität sinnvoll.

 

Standards der Unterkünfte für die weitere Planung

Für den Standort mit erster Priorität wird die Verwaltung in den Sommermonaten Angebotsalternativen für eine Realisierung einholen. Dabei ist aus hiesiger Sicht zunächst keine Festlegung für einen bestimmten Bautyp sinnvoll. Stattdessen soll ergebnisoffen nach dem qualitativ im Hinblick auf die Unterbringungsqualität, die optische Erscheinung und dem wirtschaftlich sinnvollstem Angebot gesucht werden.

 

Zielvorgaben der Angebotssuche sind dabei:

-       Die Errichtung einer temporären also auf einige Jahre befristete Einrichtung

-       Eine Kapazität für ca. 50-75 Personen.

-       Die Schaffung von wohnungsähnlichen Einheiten (also mit eigenem Sanitär- und Kochbereich) in unterschiedlichen Größen.

-       Die Bereitstellung von einem größerem Mehrzweckraum (Kursraum/Kinderbetreuung etc.) und mindestens einem kleinerem Mehrzweckraum (z.B. für Beratungsgespräche etc.).

 

Weiteres Vorgehen

Durch den Beschluss der mit dieser Vorlage erfolgt, wird noch nicht über den tatsächlichen Bau einer oder mehrerer Unterkünfte entschieden. Es wird jedoch die Priorität für zunächst einen und perspektivisch möglicherweise zwei weitere Standorte festgelegt und die Verwaltung mit der Planung und Angebotseinholung für den Standort mit höchster Priorität beauftragt.

Sollte sich während der Vorplanung zeigen, dass sich der Standort mit 1. Priorität technisch oder rechtlich nicht realisieren lässt, wird die Planung am Standort mit 2. Und ggf. später auch mit 3. Priorität fortgesetzt. Hierüber würden der Rat und die Öffentlichkeit unabhängig von Sitzungsterminen informiert.

Durch diese Vorplanung kann eine schnellstmögliche Umsetzung bei erkennbarem Bedarf sichergestellt werden.

Die Bedarfssituation wird in den nächsten Monaten beobachten. Sobald die Notwendigkeit zur Schaffung einer weiteren Unterkunft absehbar ist, wird die Verwaltung im Hinblick auf die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel und zur Entscheidung zwischen aus Sicht der Verwaltung sinnvollen Umsetzungsmodellen die politischen Gremien beteiligen.

In der Zeit bis zur Umsetzung kann Dank der Festlegung auf zunächst einen und perspektivisch zwei weitere denkbare Standorte die Integrationsarbeit gemeinsam mit den Akteuren vor Ort vorbereitet werden. Zudem kann wie z.B. auch im Fall der Unterkunft im Ortsteil Schapdetten eine Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen. Hierzu sollte allerdings zumindest ein erster Entwurf für ein Umsetzungsmodell vorliegen, um konkrete Informationen geben zu können.


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst lediglich hausinterner Personalaufwand sowie ggf. Kosten für Detailprüfungen durch Fachbüros (Artenschutz, Schallschutz, Baugrunduntersuchungen, Ingenieursplanung für die Ver- und Entsorgung etc.).


Anlagen:

-