Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nottuln tritt der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG bei und erwirbt einen Geschäftsanteil in Höhe von 750,00 €.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen und die Gemeinde Nottuln in der Generalversammlung zu vertreten.
Sachverhalt:
Die KoPart eG wurde auf
Betreiben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im Sommer 2012
gegründet, um den Kommunen in NRW zusätzliche Hilfestellung bei der Beschaffung
zu bieten. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Betreuung von
individuellen EU-weiten oder nationalen Ausschreibungsverfahren für Liefer- und
Dienstleistungen wie z.B. Kommunal- oder Feuerwehrfahrzeuge und Abfall- oder
Gebäudereinigungsleistungen. Darüber hinaus ist die KoPart eG dafür geschaffen,
den Bedarf ihrer inzwischen über 90 Mitglieder zu bündeln und dadurch
einerseits bessere Preise gerade für mittlere und kleinere Kommunen zu
erzielen, als auch die Prozesskosten in den Verwaltungen zu senken. Dies macht
sich besonders bei sog. C-Artikeln bemerkbar. Denn diese Verbrauchsartikel wie
Bürobedarf oder Reinigungsmittel machen finanziell nur ca. 20 % des
Beschaffungsvolumens aus, binden aber die Arbeitskraft der Verwaltung zu 80 %
bei der vergaberechtskonformen Abwicklung. Hierfür hat die KoPart eG
elektronische Einkaufskataloge eingerichtet. Aktuell sind etliche Kataloge für
den alltäglichen Bedarf der Kommunalverwaltung verfügbar, z.B. für Bürobedarf,
Papier, Tinte und Toner, Reinigungsmittel, Kindertagesstättenbedarf sowie
Bedarf des Arbeitsschutzes. Ergänzt wird das Angebot durch Kataloge für
Asylbewerber- und Flüchtlingsbedarf wie Tische, Schränke, Betten sowie
Geschirr, Bettdecken und Weißware.
Die KoPart eG ist im Wege
der Inhouse-Beauftragung nur für ihre Mitglieder tätig. Sie führt die
Vergabeverfahren rechtssicher entsprechend den jeweils geltenden Vergabevorschriften
(z.B: TVgG NRW, eVergabe-Anforderungen) und unter Beachtung der jeweiligen
Statistikpflichten durch.
Durch die Unterstützung bei
der vergaberechtskonformen Beschaffung und Dokumentation werden die Prozesse in
der Verwaltung optimiert.
Mit der Entscheidung über
den Beitritt muss auch beschlossen werden, wer den Beitritt vollziehen soll
(z.B. die Bürgermeisterin) und wer die Gemeinde Nottuln in der
Generalversammlung der Genossenschaft vertreten soll (§ 113 GO NRW).
Finanzielle Auswirkungen:
Nach dem Beitritt ist der Erwerb eines Mitgliedsanteils erforderlich. Der Anteil kostet einmalig 750,00 € und wird beim Ausscheiden aus der KoPart eG wieder erstattet. Weitere Kosten entstehen, wenn Beschaffungsbetreuungen bei der KoPart eG in Auftrag gegeben werden.
Anlagen:
Anlage 1: Schnellbrief des StGB NRW zur Gründung der KoPart eG (ohne Anlagen)
Anlage 2: Beitrittserklärung (Formular)
Anlage 3: Erläuterung zur Beitrittserklärung