Betreff
Einbringung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
065/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016 am 15.03.2016 stand der endgültige finanzielle Bedarf für die Herrichtung einer weiteren Kindertagesstätte noch nicht fest. Aufgrund der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung seitens des Kreises (Schreiben vom 11.02.2016) wurde ein deutlicher Fehlbedarf an Plätzen prognostiziert. Dieses Thema wird am 19.04.2016 in den Ausschüssen für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit sowie für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen diskutiert und über die Maßnahme entschieden (Vorlage 044/2016). Unter der Berücksichtigung einer mehrheitlichen Entscheidung für die weitere Kindertagesstätte am 19.04.2016 wurde der 1. Nachtragshaushalt 2016 erstellt.

Da die Herrichtung der Kindertagesstätte u.a. mit einer Investition in Höhe von 249.000 € verbunden ist, ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung der Nachtragshaushaltssatzung aus § 81 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 Ziff. IV Nr. 3 der Haushaltssatzung 2016. Die Haushaltssatzung sieht für bisher nicht veranschlagte Investitionen über 100.000 € eine Nachtragshaushaltssatzung vor.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird von der Bürgermeisterin gem. § 81 GO in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2016 sind im Nachtragshaushaltsplan dargestellt.


Anlagen:

Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans 2016