Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird empfohlen, den § 5 Pkt. 12 der Verordnung wie folgt geändert zu beschließen:
„Kirmes Nottuln
Freitag 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr“
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen am 02.03.2016 wurde über die Resonanz zu den Veränderungen der
Septemberkirmes 2015 berichtet (Vorlage 027/2016).
Ebenfalls wurden zur weiteren Förderung der Septemberkirmes und
Reaktion auf die Weiterentwicklung neue Anfangs- und Endzeiten beschlossen.
Zur rechtlichen Umsetzung und Absicherung der Änderungen bedarf es
einer Korrektur des § 5 Pkt. 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der
Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und
Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten und über Ausnahmen
nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen
Umwelteinwirkungen durch Ratsbeschluss.
Vorher:
Kirmes Nottuln
Freitag, Samstag, Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr
Nachher:
Kirmes Nottuln
Freitag 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Finanzielle Auswirkungen:
keine