Betreff
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln u.a. über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen
Vorlage
027/2016-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Rat der Gemeinde Nottuln wird empfohlen, den § 5 Pkt. 12 der Verordnung wie folgt geändert zu beschließen:

„Kirmes Nottuln

Freitag          16.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Samstag        14.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Sonntag        11.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Montag         14.00 Uhr bis 21.00 Uhr“


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 02.03.2016 wurde über die Resonanz zu den Veränderungen der Septemberkirmes 2015 berichtet (Vorlage 027/2016).

Ebenfalls wurden zur weiteren Förderung der Septemberkirmes und Reaktion auf die Weiterentwicklung neue Anfangs- und Endzeiten beschlossen.

Zur rechtlichen Umsetzung und Absicherung der Änderungen bedarf es einer Korrektur des § 5 Pkt. 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen durch Ratsbeschluss.

 

Vorher:

Kirmes Nottuln

Freitag, Samstag, Sonntag und Montag bis 23.00 Uhr

 

Nachher:

Kirmes Nottuln

Freitag          16.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Samstag        14.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Sonntag        11.00 Uhr bis 22.00 Uhr      
Montag         14.00 Uhr bis 21.00 Uhr


Finanzielle Auswirkungen:

keine