Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/in für die Gemeinde Nottuln wird in den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:
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Sachverhalt:
Mit der Gründung einer Sekundarschule in
kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit dem Bistum Münster vereinbart,
dass der Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) aus zehn Personen
bestehen soll:
Vier
der Mitglieder werden vom Bistum berufen.
Weitere
Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die Vorsitzende der
Schulpflegschaft.
Vier
Vertreter/-innen und deren Vertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln.
Entsprechend der Regelungen des § 63 i.V. mit
§ 113 GONW hat einer dieser Vertreter/-innen der Bürgermeister oder ein von ihm
zu benennender Beamter oder Angestellter zu sein. Der Rat ist insoweit
gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen gilt das analog.
Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die
Vertreter entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen.
Dem Beirat der Liebfrauenschule gehören
bislang laut Ratsbeschlüssen vom 17.06.2014 sowie vom 27.10.2015 folgende
Vertreter/-innen der Gemeinde Nottuln an:
1.
Beigeordneter
Fallberg
2.
Ratsmitglied
Silke Beckhaus, CDU
3.
Pfarrer
Manfred Stübecke
4.
Ratsmitglied
Andreas Winkler, SPD
Deren Vertreter/-innen sind:
1. Bürgermeisterin Mahnke
2. Ratsmitglied Karl
Hauk-Zumbülte, UBG
3. Pfarrerin Ingrid Stübecke
4. Ratsmitglied Claudia
Jürgens, SPD
Durch das Ausscheiden des Beigeordneten Klaus
Fallberg ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger neu zu bestimmen.
Der Beirat der Sekundarschule nimmt in Abstimmung mit dem Bistum auch die Aufgaben eines Beirates für die Realschule wahr, so lange die Realschule auslaufend besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine