Betreff
Benennung einer Vertretung für den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule)
Vorlage
140/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter/in für die Gemeinde Nottuln wird in den Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) entsandt:

 

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Sachverhalt:

Mit der Gründung einer Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft in Nottuln wurde mit dem Bistum Münster vereinbart, dass der Beirat der Liebfrauenschule (Sekundarschule) aus zehn Personen bestehen soll:

          Vier der Mitglieder werden vom Bistum berufen.

          Weitere Mitglieder sind der/die Schulleiter/-in und der/die Vorsitzende der
          Schulpflegschaft.

          Vier Vertreter/-innen und deren Vertreter/-innen benennt die Gemeinde Nottuln.

Entsprechend der Regelungen des § 63 i.V. mit § 113 GONW hat einer dieser Vertreter/-innen der Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter zu sein. Der Rat ist insoweit gebunden. Für die stellvertretenden Vertreter/-innen gilt das analog.

Nach § 50 Abs. 4 GO NW hat der Rat die Vertreter entsprechend den Regelungen des § 50 Abs. 3 GO NW zu bestimmen.

Dem Beirat der Liebfrauenschule gehören bislang laut Ratsbeschlüssen vom 17.06.2014 sowie vom 27.10.2015 folgende Vertreter/-innen der Gemeinde Nottuln an:

1.   Beigeordneter Fallberg

2.   Ratsmitglied Silke Beckhaus, CDU

3.   Pfarrer Manfred Stübecke

4.   Ratsmitglied Andreas Winkler, SPD

Deren Vertreter/-innen sind:

1. Bürgermeisterin Mahnke

2. Ratsmitglied Karl Hauk-Zumbülte, UBG

3. Pfarrerin Ingrid Stübecke

4. Ratsmitglied Claudia Jürgens, SPD

 

Durch das Ausscheiden des Beigeordneten Klaus Fallberg ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger neu zu bestimmen.

 

 

Der Beirat der Sekundarschule nimmt in Abstimmung mit dem Bistum auch die Aufgaben eines Beirates für die Realschule wahr, so lange die Realschule auslaufend besteht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine