Betreff
Antrag von Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes Beisenbusch
Vorlage
060/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antragsteller wird von der Verwaltung auf die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hingewiesen.


Sachverhalt:

Fünf Gewerbetreibende aus dem Gewerbegebiet Beisenbusch haben sich mit dem in Anlage 1 abgedruckten Antrag an den Rat der Gemeinde Nottuln gewandt. Dieser Antrag wird als Bürgeranregung im Sinne von § 24 GO NRW gewertet. Für die Bearbeitung dieser Anregungen ist gemäß Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.

Aus Sicht der Verwaltung bezieht sich dieser Antrag auf das in der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 eingeleiteten Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“. Stellungnahmen zu der geplanten Planänderung können während der Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Planverfahren gem. § 3 BauGB abgegeben werden. Diese Stellungnahmen werden in die vom Rat zu vollziehende Abwägung eingestellt und müssen dort umfassend im Hinblick auf die Begründetheit und einen geeigneten Umgang mit der Anregungen analysiert werden.

Insofern liegt ein geeigneter und im Planungsrecht verankerter Verfahrensweg zum Umgang mit der vorliegenden Anregung vor. Daher sollten die Antragsteller auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Planverfahren hingewiesen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

-


Anlagen:

Anlage 1: Antrag